Samstag, 7. September 2019

Ecclesia evangelica, quo vadis? Fortsetzung 02

Sicherlich hat sich in den letzten Wochen und Monaten der eine oder die andere auch die Frage gestellt, wohin der Weg der lutherischen Kirche tatsächlich führt. Das Sommerloch hielt keine guten Nachrichten bereit.

Kirchenaustritte


Da war zunächst der Bericht über die Austrittszahlen in den beiden großen Volkskirchen - und prompt häuften sich bei uns die Austritte. Das tat richtig weh!

Ergebnisoffen über den Sonntagsgottesdienst nachdenken


Und dann folgte auch noch die Veröffentlichung zum Ergebnis einer aktuellen Gottesdienststudie der Evangelischen Kirche in Deutschland. Weil “der Sonntagsgottesdienst vor allem ein Zielgruppengottesdienst für ehrenamtliche Mitarbeiter und hochverbundene Kirchenmitglieder” sei, könne man den Gemeinden “angesichts schwindender personeller und finanzieller Ressourcen, vor allem aber mit Blick auf die geringe Reichweite” auch nahelegen, “über den traditionellen Sonntagsgottesdienst ergebnisoffen nachzudenken”. Unter den Meppener Kollegen in der Ökumenischen Pfarrkonferenz rief dieser Vorschlag nur ungläubiges Kopfschütteln hervor.

Problembeschreibung


Jedoch ist der hier durchschimmernde technokratische und marktorientierte Ansatz in unserer Landeskirche eine Option, mit den anstehenden und nicht zu leugnenden Problemen umzugehen. Man muss davon ausgehen, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren die Zahl der Gemeindeglieder um 22 Prozent sinken wird und dass es in diesem Zeitraum bei Pastorinnen und Pastoren einen Rückgang von bis zu 40 % geben wird.

Wir reiten die Welle Pfarrberuf 2030


In der Hannoverschen Landeskirche hat sich mit Unterstützung der Personalabteilung und der Einrichtung für Personalberatung eine Bewegung gegründet, die unter dem Titel “Wir reiten die Welle - Pfarrberuf 2030” agiert. Man will sich von den anrollenden Problemen nicht wegspülen lassen, man will sie bewältigen. So weit, so gut.

Im letzten Sprachrohr berichtete ich von der zweiten Tagung dieser Bewegung in Loccum. Ende August nahm ich in Hannover an der dritten Fortsetzungsveranstaltung teil - “Follow up” war der aktuelle Arbeitstitel.

Die bereits im letzten Sprachrohr umrissenen Stichworte - Pfarramt und Verwaltung - multiprofessionelle Teams - Kirche im Sozialraum - wurden noch einmal diskutiert. Die Finanzmittel, die zukünftig nicht (mehr) für Pfarrstellen benötigt werden, weil diese angesichts des einsetzenden Pfarrermangels nicht besetzbar sind, diese Finanzmittel sollen für die Bildung multiprofessioneller Teams und deren Arbeit in verschiedenen Sozialräumen eingesetzt werden.

Dabei richtet sich der Blick nicht allein auf die klassisch kirchlichen Berufsfelder - Pastor, Diakon, Kirchenmusiker, Küster, Gemeindesekretär - , ausdrücklich werden Verwaltungs- und Baufachleute oder auch Eventmanager in die Überlegungen mit einbezogen. Auch sie sollen zukünftig bei den Kirchengemeinden angestellt sein. Diese sollen sich in einem Verbund organisieren, der durchaus 10.000 und mehr Gemeindeglieder umfassen kann.

Wirtschaftliche Strukturen - Zukunft der Kirche?


Deutlich ist, dass die “schwindenden personellen und finanziellen Ressourcen” hier die Entwicklung bestimmen. Es stellt sich aber die Frage, ob es den “multiprofessionellen Teams” in den verschiedenen “Sozialräumen” gelingen wird, Menschen an die wie auch immer gearteten Gemeinden zu binden. Und können beispielsweise zwei Pfarrstelleninhaber - diese Annahme ist durchaus realistisch - 10.000 Gemeindeglieder seelsorgerlich betreuen, unterstützt von einem Team und von Verwaltungsaufgaben entlastet?

Sowohl in Loccum als auch in Hannover war den Protagonisten ein großer Elan und Optimismus abzuspüren. Es besteht der feste Wille, sich von den Problemen nicht überrollen zu lassen. Allerdings bleibt die Frage, ob sich dieser Schwung auf die Gemeinden übertragen lässt und ob die sich nach Gesichtspunkten organisieren lassen, die sich an wirtschaftliche Strukturen orientieren. Denn das ist ganz klar: Wenn die Gemeinden diesen Weg nicht mitgehen, ist der Ansatz zum Scheitern verurteilt.

Martin Luther


»In kurtz wirds an pfarherrn und predigern so seer mangeln, das man die itzige aus der erde würde er aus kratzen, wenn mans haben kunde. Dann werden die papisten und auch unsere baurn sehen, was sie gethan haben. Der ertzten und juristen bleibt genug, die welt zu regirn. Man mus 200 pfarherr haben, da man an einem juristen gnug hat … Es mus ein iglich dorff und flecken einen eigen pfarrherr haben. Mein gnädiger herr hat an 20 juristen gnug, dagegen mus er wol ein achzehenhundert pfarrherr haben. … Wir mussen noch mither zeit aus juristen und medicis pfarrherr machen, das werdet ir sehen.«

(WA TR 1, 843; zitiert nach Gisela Kittel, Ohne Predigt des Evangeliums kann keine evangelische Kirche sein - http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4395; vgl. auch http://www.hannoverscher-pfarrverein.de/material/3.pdf Seite 13)

Die Kirche - “Public Player” oder “Gemeinschaft der Heiligen”

Mitschrift des Vortrages von Frau Prof. Dr. Dorothea Wendebourg auf dem Pfarrvereinstag am 03.06.2019


Im direkten Gegensatz zum Weg der “Welle” stand der theologische Vortrag von Frau Professorin Dorothea Wendebourg beim Pfarrvereinstag in Hannover Anfang Juni. Auch Frau Wendebourg sprach den Rückgang der Mitgliederzahlen an. Nach ihrer Einschätzung aber reagiere die Kirche mit einer gewissen “Coolness”, so die Professorin wortwörtlich. “Wäre nicht Trauer angemessen, dass immer weniger Menschen auf den Trost des Evangeliums bauen”, so lautete ihre Frage.

Den Verantwortlichen in der Kirchenleitung warf Frau Wendebourg vor, dass die “Verheißung der Gemeinschaft der Heiligen” keine Rolle mehr spiele. Den Repräsentanten der Evangelischen Kirche ginge es in erster Linie darum, auf Augenhöhe mit “öffentlichen Playern” zu kommunizieren. Das nannte die Professorin “eine hohle Zuversicht”. Sie kritisierte: “Wir ersparen uns die Diskussion über den Kern des Evangeliums. - Wenn wir weniger zu hören sind, ist das die Folge, weil wir nicht mehr wissen, was wir sind.”

Ähnliches konnte man im Weserkurier aus Bremen lesen, als dort die Kirchenaustritte kommentiert wurden: “Eigentlich müsste die christliche Kirche im Jahr 2019 ihre Blütezeit haben. Nie waren die Zeiten aufgeregter, nie erschien die Welt unübersichtlicher. Kirche, gebaut auf einem Wertekanon aus Nächstenliebe und Verantwortungsbewusstsein, könnte Orientierung geben und begeistern - doch sie tut es nicht. Die Folge ist fatal: Eine Kirche, die unsichtbar ist und nicht wahrgenommen wird, ist entbehrlich.“ (zitiert nach: Meppener Tagespost, 22.07.2019, Seite 2)

Was sind wir als Kirche?


In ihrem engagierten Vortrag entfaltete Dorothea Wendebourg ihre Sicht der Kirche, indem sie die nachfolgenden vier theologischen Bestimmungen auslegte:
  1. Kirche ist heilige Kirche
  2. Kirche ist Gottesdienstkirche
  3. Kirche ist Gemeindekirche
  4. Kirche ist Pastorenkirche

1. Heilige Kirche

Wir glauben die eine Heilige Kirche, Gemeinschaft der Heiligen
Wir sind die Gemeinschaft der Heiligen - wir legen uns damit ein Gottesprädikat zu - Gott allein ist heilig - das Gottesprädikat muss mit Gott korrespondieren - Gott ist in seiner Kirche in besonderer Weise gegenwärtig - der Heilige Geist
  • Glauben an Gott
  • Bekenntnis Gottes
  • Verehrung Gottes
Wenn wir diese Gottesbezogenheit nicht leben sind wir überflüssig

2. Gottesdienstkirche

Die Gemeinschaft der Heiligen versammelt sich vor Gott - zum Lobpreis Gottes - der kommt nicht immer im erforderlichen Maß vor, darin sieht Frau Wendebourg ein Defizit in unseren Gottesdiensten
  • Gemeinschaft der Heiligen regeneriert und organisiert sich im Gottesdienst
  • Geisteswirkschaft liegt nicht in unserer Hand
  • ohne Verkündigung verstummt das Wissen
  • Gottesdienst ist wechselseitige Stärkung, die die Gemeinschaft der Heiligen erfahrbar macht
Frau Wendebourg fordert die Stärkung des Gottesdienstes - sie erlebt den Abbau von Pfarrstellen und Kirchenmusikerstellen

3. Kirche ist Gemeindekirche

  • um eine Kanzel, einen Taufstein, einen Altar sich versammelnde Gemeinde
Als Früchte der Gottesdienstkirche betrachtet Frau Wendebourg
  • soziale Knotenpunkte
  • kulturelle Knotenpunkte 
  • politische Knotenpunkte 
Sie bezeichnet diese “Knotenpunkte” als “Abwärme” des Gottesdienstes; bleibt die “Hauptwärme” nicht, verschwinden die Folgeerscheinigungen oder verselbstständigen sich als Kreise, die auf Kirche verzichten können

Geringschätzung der Ortsgemeinde (vgl. Pfarrerblatt)

Bedenklich: Zusammenlegungen, die sich aus ökonomischen Kriterien sich speist.

Verwaltung sind dienende Elemente

Abwertung des Gemeindepfarramtes - Aufwertung der übergemeindliche Pfarrstellen

so wird der Gottesdienst ein Angebot unter anderen

4. Kirche ist Pastorenkirche

Darauf sollte man stolz sein! Dabei ist zu berücksichtigen:

Heiligkeit gilt für alle Glieder - keine priesterliche Vermittler - alle Christen stehen in der priesterliche Verpflichtung, durch persönliches Zeugnis den Weg zum Glauben für andere zu weisen

Luther: “Wir sind alle Priester, aber nicht alle Pfarrer.”

Der Unterschied liegt in der beruflichen Ausbildung - Pfarrer haben die Aufgabe, das Zeugnis aller Christen öffentlich zur Sprache zu bringen - Qualifikation idealerweise durch ein Akademiestudium

Ordinationsgebundes Amt - einzigartiges Gewicht - dieses Amt ist für die Weitergabe des Wortes Gottes verantwortlich

lebendige Gemeinden setzen lebendige Pastoren und Pastorinnen voraus

Pastorenamt und Gemeindeämter sind komplementär, deshalb ist die Abwertung des Gemeindepfarramtes absolut kontraproduktiv

Landeskirche unterstützt übergemeindliche Pfarrämter - hier glänzt es -, das Gemeindepfarramt ist grau

dagegen: Ortsgemeinden streuen die Saat zum Pastorennachwuchs aus

Amtsträger an der Basis sind die Säulen der Kirche und auch die Stützen des Kirchensteuersystems

Diskussion

Die sich anschließenden Diskussionsbeiträge aus der anwesenden Pfarrerschaft richteten sich weniger an die Vortragende als vielmehr an die anwesenden Mitglieder des Landeskirchenamtes. Einer der Kollegen fragte in Richtung der landeskirchlichen Vertreter, ob man am langanhaltenden Applaus für Frau Wendebourg gemerkt hätte, wie sehr die Referentin die Sorge vieler Vereinsmitglieder über die gegenwärtig von der Landeskirche eingeschlagene Richtung zum Ausdruck gebracht habe.

Augsburger Bekenntnis


Die Frage nach dem Sein der Kirche hat Theologen natürlich schon von jeher beschäftigt. Im Augsburger Bekenntnis von 1530, auf das wir Pastoren bis heute verpflichtet werden und das neben der Bibel auch der Landeskirche als Richtschnur dient, hier formulierten die lutherischen Reformatoren um Philipp Melanchthon und Martin Luther: “Es wird gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden. …” (CA Artikel 7)

Pfarrberuf 2030? - Gemeinde 2030?


Dieser theologischen Bestimmung kommt der Ansatz von Frau Professorin Wendebourg näher als die Überlegungen aus der “Welle”. Allerdings stellt sich die Frage, ob in den nächsten Jahren genügend Pfarrerinnen und Pfarrer gefunden werden, die diesen Weg einer theologischen Neubesinnung mitgehen.

Und wie werden die Kirchengemeinden aussehen? Bleiben genügend Mitglieder, die mit ihrer Kirchensteuer dazu beitragen, dass die breit aufgestellt lutherischen Volkskirche weiter existiert? Oder organisiert sich lutherische Kirche dann als Freikirche, die nicht mehr auf ein Steueraufkommen zurückgreifen kann, sondern wo jede einzelne Gemeinde für ihren Finanzbedarf aufkommen muss?

Ecclesia evangelica, quo vadis?


Die Frage bleibt spannend und wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen.

Freitag, 31. Mai 2019

Ecclesia evangelica, quo vadis? Fortsetzung 01

zuerst veröffentlicht im Sprachrohr 213 (Gemeindebrief) der Ev.-luth. Gustav-Adolf-Kirchengemeinde in Meppen 

Evangelische Kirche - wohin geht die Reise? So habe ich letztens gefragt (s. in diesem Blog weiter unten). Ein Mitglied unserer Kirchengemeinde hat auf meine Gedanken reagiert:

Lieber Herr Krüger,

ich habe das neue Sprachrohr mit Interesse gelesen. Insbesondere die kommentierte  Quellenzusammen- stellung  "ecclesia evangelica - quo vadis ?" gibt einen besonderen Impuls für die Gemeinde, aktuelle Fragen zur Kirchenentwicklung der Landeskirche aufzunehmen.

Was mit jedoch fehlt, sind die Erwartungen zur "Demographie und zu den Kirchenmitgliederzahlen" und den "Kirchenfinanzen". Sie sind ja auch Grundlage aller Reformpläne. Auch zur "Individualisierung und Pluralisierung von Religion im digitalen Zeitalter" sollten alle Reformpläne etwas sagen.  Vielleicht setzen Sie die "Betrachtung und Kommentierung" fort. ...

Viele Grüße, MV

Mitgliederentwicklung in der evangelischen Kirche

Die von MV gestellte Frage nach den Mitgliederzahlen will ich gern aufnehmen. Die kürzlich erschienene Studie zur Mitgliederentwicklung in der Evangelischen Kirche geht davon aus, dass bis 2035 die Zahl der Gemeindeglieder um 22 Prozent sinken wird, bis 2060 sogar um 49 Prozent. (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/christentum-kirche-mitglieder-verlust-kirchenaustritt-taufe) Entsprechend werden sich auch die Kirchensteuereinnahmen verringern.

Darüber hinaus nimmt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) an, dass es in den nächsten 10 bis 15 Jahren bei Pastorinnen und Pastoren einen Rückgang von bis zu 40 % geben wird (https://www.evangelisch.de/inhalte/142490/06-03-2017/evangelische-kirche-sucht-den-kommenden-jahren-tausende-pfarrer). Das bedeutet für die Hannoversche Landeskirche, dass von den derzeit ca. 1.750 Personen gut 1.000 verbleiben.

Rechnet man diese Zahlen einfach einmal eins zu eins auf Meppener Verhältnisse um, so bedeutet es, dass sich bis 2035 die Zahl der Lutheraner in beiden Kirchengemeinden von derzeit ca. 6.000 auf ca. 4.680 reduziert. Für deren Betreuung stehen dann rechnerisch noch 1,2 Pastoren zur Verfügung; so muss es nicht kommen, aber so kann es kommen. Allerdings wird durch das Ausscheiden der sogenannten “Babyboomer” aus dem aktiven Pfarrdienst die Zahl der Geistlichen tatsächlich massiv sinken. Den anstehenden Pensionierungen stehen deutlich weniger Neueinstellungen gegenüber.

Pastorenkirche oder Beteiligungskirche

In Landeskirchlichen Kreisen heißt es immer wieder, aus einer “Pastorenkirche” werde jetzt eine “Beteiligungskirche”. Offensichtlich können die Verantwortlichen der gegenwärtigen Entwicklung durchaus positive Züge abgewinnen. Um den zukünftigen Pfarrermangel aufzufangen, will die Landeskirche insbesondere die ehrenamtlichen Prädikantinnen und Prädikanten vermehrt in den Verkündigungsdienst einbinden. In einer gerade durchgeführten Umfrage (https://www.lektoren-praedikanten.de/Aktuelles) kann man lesen, dass der Dienst der ehrenamtlichen Prediger eine wachsende Bedeutung bekommen soll. Neben den Gottesdiensten sollen die Ehrenamtlichen auch Taufen, Hochzeiten, Aussegnungen und Beerdigungen leiten. In anderen Landeskirchen geschieht das schon.

Rolle des Pfarramtes

Damit stellt sich natürlich die Frage, welchen Platz die Geistlichen zukünftig in dieser Kirche einnahmen sollen. In der gerade verabschiedeten Verfassung kann man dazu in Artikel 25 lesen: “Das Pfarramt hat die Aufgabe, seine theologische Kompetenz in die Leitung der Kirchengemeinde einzubringen.” Im zweiten Absatz dieses Artikels und in den Erläuterungen ist von der “Verantwortung des Pfarramtes” für das Gemeindeleben die Rede; wörtlich heißt es: “Der Begriff der Verantwortung in Satz 2 berücksichtigt … einerseits, dass die genannten pfarramtlichen Tätigkeiten nicht nur von Pastorinnen und Pastoren, sondern auch von anderen Berufsgruppen (z. B. von Diakoninnen und Diakonen) und ehrenamtlich Mitarbeitenden (z. B. von Prädikantinnen und Prädikanten) wahrgenommen werden. Andererseits wird durch den Begriff der Verantwortung klargestellt, dass auch unter diesen Bedingungen eine theologische Gesamtverantwortung des Pfarramtes und damit der Pastorinnen und Pastoren für diese Tätigkeiten besteht.” (https://kirchenverfassung2020.de/2017/04/09/artikel-25/)

Für mich als “Pastor der alten Schule” beschreiben zugegebenermaßen die jetzt wohl überkommenen Vorstellungen den Beruf eines Seelsorgers angemessener. Danach sollten die Geistlichen “das Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis unserer Ev.-luth. Kirche bezeugt ist, predigen, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Verschwiegenheit wahren und sich in allen Dingen so verhalten, wie es ihrem Auftrage entspricht”. Ferner sollten sie “die Kinder begleiten, die Jugendlichen zur Konfirmation führen, den Paaren, die im Glauben Gottes Segen für den gemeinsamen Weg erbitten, diesen zusprechen und den Sterbenden mit dem Trost des Wortes Gottes zur Seite stehen”. (Anm.: Diese Formulierungen müssen aus dem Zusammenhang der Ordination kommen; aber trotz intensiven Suchens konnte ich die Quelle nicht ausfindig machen)

Wir reiten die Welle - Pfarrberuf 2030

Unter diesem Motto gingen am 17. und 18. Mai in der Akademie Loccum knapp 100 Interessierte aus der Hannoverschen Landeskirche der Frage nach, wie der Pfarrberuf zukünftig inhaltlich gefüllt sein sollte. Ein Blick auf die Teilnehmerliste zeigte, dass etwa 50 Personen aus dem direkten Gemeindedienst kamen, gut 30 ließen sich der landeskirchlichen Leitung bzw. deren Einrichtung zuordnen (Landeskirchenamt, Landessuperintendenten, Superintendenten, Haus kirchlicher Dienste). Die übrigen vertraten mehr oder weniger einzeln verschiedene kirchliche Arbeitsfelder.

Im vergangenen Jahr gab es im Michaeliskloster in Hildesheim eine erste Tagung zum Thema gegeben. Jetzt bei der Folgetagung standen 4 Themen im Mittelpunkt:

  • Pfarramt und Verwaltung 2030
  • Arbeiten in und mit multiprofessionellen Teams
  • Kirche im Sozialraum 2030
  • Kirche der Zukunft – oder: Wie kommen wir zu einer „fröhlichen Ekklesiologie“?

Multiprofessionelles Team

Ich ordnete mich der Gruppe “multiprofessionelles Team” zu. Bedingt durch den oben bereits genannten Pfarrermangel und den Mitgliederschwund geht man davon aus, dass sich zukünftig Kirchengemeinden zu größeren Einheiten zusammenschließen müssen. Das Geld, das nicht mehr für Pastorenstellen aufgewandt werden muss, soll für andere Berufszweige eingesetzt werden. Neben den klassischen kirchlichen Berufen, wo natürlich auch in den anderen Berufssparten die Menschen nicht “Schlange stehen”, um endlich in den Dienst der Landeskirche eintreten zu dürfen - Pastor, Organist, Diakon, Gemeindesekretär, Küster etc. -  daneben halten Gesprächsteilnehmer den Einsatz von Architekten und Baufachleuten oder Eventmanager für wünschenswert. Eine Kollegin konnte sich für Kirchengemeinden auch das Engagement im Bestattungsgeschäft vorstellen. So könne man ein Gesamtpaket einschließlich Kirchenkaffee im Beerdigungsfall anbieten. In der Arbeitsgruppe “Pfarramt und Verwaltung 2030” wären “professionellere Pfarrbüros mit attraktiven Stellen für Sekretär*innen” denkbar, “die dann nicht mehr nur für eine Gemeinde, sondern für eine ganze Region zuständig wären. Eine Person sollte sich ausschließlich dem „Kundenverkehr“ widmen, während die andere ungestört Büroarbeiten erledigen kann. … Denkbar wären auch hauptamtlich angestellte Geschäftsführer*innen oder zumindest Assistenzstellen, die sich beispielsweise um Personalplanung, Gebäudemanagement und das Umsetzen von Beschlüssen des Kirchenvorstands kümmern”. (https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/frontnews/2019/05/21)

Flaschenhals Kirchengemeinde

Auf die Frage, wo denn in diesem Konzept die Kirchengemeinden vorkämen, verglich die Gesprächsleiterin der Arbeitsgruppe “multiprofessionelles Team” diese mit einem Flaschenhals, durch den die jetzt geäußerten Vorstellungen und Ideen müssten. Wenn auf Seiten der eher traditionell eingestellten Kirchengemeinden mehr Entgegenkommen herrschte, wäre man mit den Reformen schon viel weiter.

Gemeinde lebt von den persönlichen Kontakten und Begegnungen.

Dieser Satz stammt aus der letzten Mail, die ich von MV bekam.

Lieber Herr Krüger,

… Zu Karfreitag war ich in der deutschen ev. Kirchengemeinde  an der Costa del Sol im Gottesdienst in Marbella.

In den Auslandsgemeinden wird mir immer wieder deutlich, die Gemeinde lebt von den persönlichen Kontakten und Begegnungen.

Wie können unsere Gemeinden fortentwickelt werden ?

Viele Grüße, MV

Ob die jetzt in der Landeskirche angedachten Reformen diesem vorgetragenen Anliegen Rechnung tragen? Genau diese Frage werde ich meinen Kollegen beim Pfarrvereinstag in Hannover Anfang Juni stellen und dann an dieser Stelle weiter berichten.

In Loccum wurde neben der allenthalben öffentlich zu erlebenden Euphorie in leisen Tischgesprächen auch die Sorge vorgetragen, dass die Kirchengemeinden in den angestrebten Organisationsformen auf der Strecke bleiben.

Sonntag, 17. März 2019

Was ist los in Deutschland?

Kein Beitrag zur Entwicklung in unserer Kirche, aber ein Leserbrief zu aktuellen Artikeln in der Meppener Tagespost: Note sechs für Teilnahme an Demo? (MT 16.03.2019 - Seite 1) Meinungsmacher in der Krise (MT 15.03.2019 - S. 3)

Schüler gehen auf die Straße und demonstrieren für mehr Umweltschutz - zugegebenermaßen während der Unterrichtszeit. Für dieses Engagement werden sie massiv kritisiert. Politiker, Journalisten, Verwaltungsbeamte und Schulleiter drohen unverhohlen mit Rechtsvorschriften und schüchtern so die jungen Leute ein, die gerade die ersten politischen Schritte in der Öffentlichkeit wagen. In einem “Berliner Hinterhof” (MT 15.03.19) wird von drei Männern der sogenannte “NGO Observer” installiert und betrieben, um Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu beobachten. Nebenbei: die AfD beobachtet Lehrer. Besonders im Visier der Betreiber des NGO-Observers scheint die “Deutsche Umwelthilfe” (DUH) zu sein, weil sie vor Gericht die Umsetzung geltenden Rechts einfordert.

Jetzt mal konkret gefragt: Wer trägt denn die Verantwortung, dass Schüler für eine lebenswerte Umwelt demonstrieren müssen und die DUH Fahrverbote für Dieselautos einklagt? Es sind doch wohl Verantwortliche in Politik und Wirtschaft, die jahrelang das betrügerische Treiben in der Autoindustrie - und anderswo - hingenommen haben und die den Lobbyisten kritiklos folgten! Es wurde viel vom Klimaschutz geredet - Angela Merkel 2017: "Der Klimawandel ist eine Schicksalsfrage für die Menschheit" - und passiert ist nichts! Damit muss Schluss sein! Die jungen Leute sind für ihr Engagement zu loben! Und die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft müssen endlich wirksame Konzepte für den Klimaschutz entwickeln, die dann auch umgesetzt werden. Dann muss die DUH auch nicht vor Gericht ziehen. Grenzwerte erhöhen, Messstationen verschieben, das kann nicht die Lösung sein! Wir Bürger lassen uns nicht für dumm verkaufen!

Die 68er haben ihre Eltern gefragt, warum sie sich nicht dem Aufstieg der Nationalsozialisten entgegen stellten. Wenn nichts passiert fragen unsere Kinder, Enkel und Urenkel, warum wir ihre Umwelt zerstört haben.

Montag, 11. März 2019

Ecclesia evangelica, quo vadis?

zuerst veröffentlicht im Sprachrohr 212 (Gemeindebrief) der Ev.-luth. Gustav-Adolf-Kirchengemeinde in Meppen 

Die beiden lateinischen Worte “quo vadis” heißen wörtlich übersetzt “Wohin gehst du?”

Neben dem wörtlichen Sinn wird die Redewendung aber auch in der Bedeutung “Wohin wird das führen?” oder “Wie soll das weitergehen?” gebraucht. 

Warum drängt sich mir diese Frage im Blick auf die Evangelische Kirche auf? Weil sich hier zur Zeit zwei Sichtweisen auftun, die sich offensichtlich widersprechen. Es geht ganz einfach darum: Wohin steuert unsere evangelische Kirche in Zukunft, was wird aus ihr, was wird aus uns? 

Neue Kirchenverfassung - hier sind die “besten Argumente eingeflossen”

In der Hannoverschen Landeskirche wird gerade der Entwurf einer neuen Kirchenverfassung diskutiert, die 2020 in Kraft treten soll. Synodenpräsident Matthias Kannengießer brachte dem 2. Verfassungsentwurf in die Synode ein. Dazu ist auf der Internetseite der Synode nachzulesen: »”Hier sind die besten Argumente aus der gesamten Landeskirche eingeflossen”, würdigte Kannengießer das Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung neuen Verfassung und stellte fest: “Es ist unser aller Entwurf!” Erstmals sei es möglich gewesen, dass über 400 Stellungnahmen in die Beratung einer neuen Verfassung einfließen konnten. In dem jetzt vorliegenden zweite Entwurf seien alle zentralen Punkte aus dem Beteiligungsverfahren eingearbeitet worden. …« Weiter spricht Kannengießer davon, dass der vorliegende Verfassungsentwurf eine “Vielfalt in der Gestaltung kirchlichen Lebens” schaffe. »Dazu gehöre ein erweitertes Verständnis von Gemeinde als Ortsgemeinde und Personalgemeinde, wobei der Ortsgemeinde nach wie vor die Priorität zukomme.« https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landessynode/tagung_25_11/berichte_25_11/entwurf_verfassung_as25c

“Stärkung des Kirchenkreises”

Als weiteren Schritt stellte Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch Überlegungen für eine neue Kirchenkreisordnung vor. Mainusch zog drei Grundlinien für die neue Kirchenkreisordnung: “Sie müssten die Diskussion der Verfassungsänderung nachvollziehen, die Kirchenkreise als kirchliche Handlungsebene stärken und Klarstellungen treffen.” Und dann ist der Satz zu lesen: »Die Stärkung des Kirchenkreises mit einer stärkeren Profilierung des Amtes der Superintendent*in setze eine Kultur des Vertrauens  voraus, so Mainusch weiter.« https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landessynode/tagung_25_11/berichte_25_11/bericht-lka_kirchenkreisordnung

“Die örtlichen Gemeinden werden wichtiger Entscheidungsbefugnisse beraubt”

Dieser Sichtweise stehen kritische Stimmen entgegen. Prof. i.R. Dr. Gisela Kittel schrieb im Deutschen Pfarrblatt: “Wir befinden uns gegenwärtig in einem Umformungsprozess, wie es ihn in unserer evangelischen Kirche bisher nicht gegeben hat.” Sie nennt die Stichworte “Regionalisierung”, “Funktionalisierung”, “Zentralisierung”, “Ökonomisierung” und befindet dann: “Lauter Prozesse, die als Kehrseite die Marginalisierung und Entmündigung der Ortsgemeinden und ihrer Kirchenvorstände zur Folge haben. Denn die örtlichen Gemeinden werden in diesen Prozessen wichtiger Entscheidungsbefugnisse beraubt (Personalhoheit, Finanzhoheit), durch das neue Kirchliche Finanzsystem arm gerechnet (wenn sie z.B. wertvolle Immobilien besitzen) und – falls sie den angelegten Kriterien nicht standhalten – zum Aufgehen in Großverbänden wie Gesamt- oder Kirchenkreisgemeinden gedrängt, um nicht zu sagen: gezwungen.” (http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4490)

“Geringschätzung der Ortsgemeinde”

Ebenfalls kritisch äußert sich Prof. Dr. Dorothea Wendebourg in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Pfarrerblatts. In ihrem Artikel “Gemeinschaft der Heiligen – zu Tode verwaltet?” schreibt sie: “Wie in einer Kirchenzeitung schon vor 25 Jahren vom Vorsitzenden des hannoverschen Pfarrervereins beklagt wurde und heute noch stärker zu beklagen wäre, ist seit geraumer Zeit ‘eine groteske Geringschätzung der Ortsgemeinde’ zu verzeichnen. Was sich stattdessen immer mehr verbreitet, ist vielmehr der Glaube an die effiziente Serviceeinheit der fusionierten Großgemeinde.” Und in Übereinstimmung mit einem hannoverschen Kritiker, den sie zitiert, hält Dorothea Wendebourg fest: “... mit der Geringschätzung der Ortsgemeinde [geht] eine ‘dramatische Abwertung des Gemeinde-Pfarramtes’ einher ...; überall werden Gemeindepfarrstellen gestrichen, die übergemeindlichen Pfarrstellen vermehrt - oft für Belange, die gar keines ordinierten Theologen bedürfen; es werden nichttheologische Stellen und immer neue Verwaltungsposten geschaffen - die neuen Großstrukturen sind kompliziert und bedürfen der Fachleute, die sie durchschauen”. (http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4683)

Ortsgemeinde? Personalgemeinde?

Matthias Kannengießer hatte im Blick auf den Verfassungsentwurf erklärt, dass “die besten Argumente aus der gesamten Landeskirche eingeflossen” seien. Im Blick auf das, was zukünftig die Stellung von Orts- und Personalgemeinden regeln soll, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar. Denn gerade dieser Punkt hatte in der angesprochenen Diskussion heftigste Widersprüche auf Seiten der Pfarrerschaft ausgelöst. Personalgemeinden in “Anbindung an eine diakonische oder andere Einrichtungen” (Studenten-, Schul-, Kranken-, Bundeswehrstandortgemeinde etc.) sind bekannt und werden auch nicht in Frage gestellt. Aber unklar bleibt, wie sich Personalgemeinden konstituieren, der sich die Mitglieder “insbesondere nach geistlichem Profil, nach besonderen lebensweltlichen Bezügen ...” zuordnen. Außerdem befürchtet die Pfarrerschaft eine vermehrte Bildung von Personalgemeinden und fragt sich, ob deren Finanzierung zu Lasten der Ortsgemeinden geht. Wird es dann „weiße Flecken“ auf der Karte der bisherigen Kirchengemeinden geben?”

Diese und andere Bedenken aber verhallten offensichtlich ungehört. Matthias Kannengießer erklärt zwar vor der Synode, dass der “Ortsgemeinde nach wie vor die Priorität zukomme”, aber warum findet dies keinen Niederschlag im offiziellen Verfassungstext? Dort heißt es, eine Kirchengemeinde könne “als Ortsgemeinde, aber auch als Personalgemeinde gebildet werden”. Warum bleibt nicht die eindeutige Formulierung der gültigen Verfassung? Also: “(1) Die Kirchengemeinde umfasst die in einem örtlich begrenzten Bezirk innerhalb der Landeskirche wohnenden, unter einem Pfarramt vereinigten Kirchenglieder (Ortsgemeinde). (2) Ausnahmsweise können Kirchengemeinden nach Personenkreisen bestimmt sein (Personalgemeinde).” (Artikel 23 der gültigen Verfassung) Dass Rainer Mainusch als nächsten Schritt eine Reform der Kirchenkreisordnung in den Blick nimmt und von der Stärkung der Kirchenkreisebene und des Superintendentenamtes spricht, leistet den Bedenken Vorschub.

“Um theologisches Terrain kämpfen”

Dorothea Wendebourg ermutigt, um theologisches Terrain zu kämpfen, weil sonst die “Substanz der evangelischen Kirche” verloren gehe. Da, wo durch Erosion, Diskreditierung, Geringschätzung und “die innerliche Verabschiedung von Pfarrern und Pfarrerinnen von den Kernaufgaben des eigenen Amtes” ein theologisches Vakuum entsteht, da rücke nach Aussage von Dorothea Wendebourg der “herrscherliche Diener, der Verwaltungsapparat der Kirchenämter” nach, denn, so schreibt die Professorin gleich zu Beginn des Artikels: “Verwaltungen haben immer und überall die problematische Tendenz, ein Eigenleben zu entwickeln.”

Ecclesica evangelica, 
quo vadis? 
Die Frage bleibt tatsächlich spannend!


Übrigens: Quo vadis?

Laut Wikipedia wurde diese Frage im Anklang an den Roman von Henryk Sienkiewicz “Quo Vadis” zum geflügelten Wort. Der Roman “geht auf eine Legende zurück, der zufolge Petrus während der Christenverfolgungen im Jahr 67 oder 68 n. Chr. aus Rom floh und vor der Stadt Christus begegnete. Petrus fragte ihn: ‘Domine, quo vadis?’ (‘Herr, wohin gehst du?’) Christus antwortete: ‘Venio Romam iterum crucifigi.’ (‘Ich komme nach Rom, um mich erneut kreuzigen zu lassen.’) Darauf sagte Petrus beschämt: ‘Herr, ich werde zurückkehren und dir folgen.’ ...” (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/Q#Quo_vadis?)

Neuer Name - altes Anliegen

Aus "Luthers Studien" werden "Krügers Studien"

Der ursprüngliche Titel dieses Blogs war aus einer Vortragsreihe erwachsen, die KIM (Kirche in Meppen) im Jahr 2016 im Blick auf das Reformationsjubiläum organisiert hatte (vgl. dazu den ersten Beitrag hier "Auf dem Weg zum Reformationsjahr 2017"). 

In der Zwischenzeit war es etwas Ruhiger geworden. Jetzt aber will ich den Blog wieder aktivieren und die Entwicklung in der Evangelischen Kirche, insbesondere in der Landeskirche Hannovers kritisch begleiten. 

Da es zukünftig nicht mehr um Luthers Wirken in seiner Zeit geht, sondern der Fokus auf den Veränderungen der lutherischen Kirche liegt, habe ich den Blog umbenannt. 

Donnerstag, 26. Januar 2017

Lutherische Kirche im Jahr des Reformationsjubiläums 2017

Die nachfolgenden Zeilen verfasste ich für die Ausgabe Dezember 2016 bis Februar 2017 unseres Gemeindebriefes Sprachrohr. Den zitierten Text von Andreas Dreyer, Vorsitzender des Hannoverschen Pfarrvereins, "Wie sich die hannoversche Landeskirche von ihren Kirchengemeinden distanzierte" (1) fand ich ausgesprochen lesenswert. Er enthält so viel Zündstoff, dass er in der nächsten Gemeindebriefausgabe - und auch an dieser Stelle - eine Fortsetzung erfahren wird.

Lutherische Kirche im Jahr des Reformationsjubiläums 2017

Welche Kirche Martin Luther vor Augen hatte, als er 1517 mit seinen Thesen gegen die Ablasspraxis der damaligen röm.-kath. Kirche aufbegehrte, das wurde 1530 beim Augsburger Reichstag im ersten evangelischen Bekenntnis so festgehalten:

Es wird … gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muß, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. ... (Artikel 7: Von der Kirche)

Wenn man im aktuellen Hannoverschen Pfarrvereinsblatt den Artikel des Vorsitzenden Andreas Dreyer liest, dann kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass in den letzten Jahren etwas aus dem Ruder gelaufen ist.

Wie sich die hannoversche Landeskirche von ihren Kirchengemeinden distanzierte

Diese Überschrift gibt Andreas Dreyer seinem Aufsatz, zuerst erschienen im Buch “Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr” (2).
Dreyer setzt mit dem Aktenstück 98 der 23. Landessynode aus dem Jahr 2005 ein, mit dem alles seinen Anfang nahm. Zu Beginn des neuen Jahrtausends musste die Landeskirche finanzielle Einbußen verkraften, in deren Folge ein Sparkurs eingeschlagen wurde, der bis heute Auswirkungen zeitigt.

Organisationswerdung der Landeskirche

Zusammen mit dem Sparprogramm griffen “tiefgreifenden systemischen Strukturveränderungen zum Nachteil der Gemeinden und der Pfarrerschaft”, so Dreyer. Nach Ansicht des Theologen behielt die lutherische Kirche “nicht mehr ihre zuvor diskursive, basisnahe ‚Bottom-up'-Struktur”, vielmehr passte sie sich “unter dem Leitwort der ‚Organisationswerdung' dem ökonomischen Paradigma” an. Die Kirchenkreise wurden zu “Planungseinheiten”, die fast alles regeln, während die Kirchengemeinden, “einst nahezu gleichberechtigten selbstständigen Körperschaften innerhalb des kirchlichen Verfassungsaufbaus zu untergeordneten abhängigen Teileinheiten” herabgestuft wurden.

Beschrieb das Augsburger Bekenntnis die Kirche Jesu Christi als die “Versammlung aller Gläubigen ..., bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden”, so legt man heute andere Maßstäbe an. Dreyer zitiert aus dem Aktenstück 98 der 23. Landessynode (4): “Jede kirchliche Aufgabe ist mit der radikalen Frage zu konfrontieren, was der Landeskirche fehlen würde, wenn es sie nicht mehr gäbe.” Wer die Organisation der Landeskirche derart zum Maßstab erhebt, der geht wohl zwangsläufig davon aus, dass “eine gemäß Topdown-Logik konstruierte Kirchenorganisation … die Erwartungen und Bedürfnisse der Gemeindeglieder gut erfüllen” könne . Demgegenüber haben “die EKD-Mitgliedschaftsuntersuchungen immer wieder exakt das Gegenteil zutage befördert, nämlich den nachdrücklichen Wunsch der Basis, gerade die Ortsgemeinden zu stärken und sie personell und finanziell angemessen auszustatten”.

Bilanz - ernüchternd!

Die Bilanz, die Dreyer zieht, fällt ernüchternd aus: “Die Zielvorstellung, neben den finanziellen Einsparungen durch die Strukturveränderungen den versprochenen Aufbruch oder gar eine Trendumkehr im Sinne des erhofften ‚Wachsens gegen den Trend' herbeizuführen, werden klar verfehlt. … Der massive Pfarrstellenabbau hat das Vertrauen der Pfarrerschaft in den Dienstherrn beeinträchtigt …” Die zu beobachtende “Wanderungsbewegungen der Pfarrerschaft in Richtung Funktionspfarrstelle oder in Landeskirchen, die bessere Rahmenbedingungen bieten” hat hier sicherlich eine Ursache. Und schließlich hält Dreyer fest: “Der Kirchenbesuch bzw. die Kasualien konnten ebenfalls nicht erkennbar gesteigert werden.”

Umkehr ist angesagt

Ein Auszug aus der Rezension im Pfarrvereinsblatt zum eingangs erwähnten Buch “Kirche der Reformation?” von Mechels und Kittel soll hier den Abschluss bilden: “Im gegenwärtig betriebenen “Reformprozess” wird eine andere Kirche Zug um Zug und leider auch unter Druck und Zwang durchgesetzt: Eine zentralistisch organisierte Behördenkirche, in der die Gemeinden und ihre Vorstände entmündigt, haupt- und ehrenamtlich arbeitende Gemeindeglieder verdrängt, Pfarrpersonen zu Dienstleistenden degradiert werden und die Arbeit mit den Menschen an der Basis durch rigorose Sparmaßnahmen spürbaren Schaden leidet. Umkehr ist angesagt.”

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1 Hannoversches Pfarrvereinsblatt 4’16 Winter 2016 121. Jahrgang S. 7-17 
2 Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr, Hrsg. Prof. Eberhard Mechels und Prof. Gisela Kittel
3 https://www.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/evlka/wir-ueber-uns/landessynode/synoden-archiv/neunte-tagung-23-landessynode/berichte/downloads/Nr_98Endfassung-383da6ee5a943b69fd89b2fbc8bd1563.pdf
4 s.o.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Jesus Christus - Gottes Antwort auf die Erbsünde

Seit November 2016 bringt die Neue Osnabrücker Zeitung im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 wöchentlich einen ganzseitigen Beitrag zu kirchlichen Themen. Am 5. Dezember 2016 wurde unter der reißerischen Überschrift "Kritik an der Ajatolloh-Kirche" ein "Interview" mit Heiner Geißler abgedruckt, wo der Politiker seine Sicht auf das Reformationsjahr vortragen konnte.

Online findet man den Artikel hier: http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/814172/geissler-kirchen-koennen-nur-gemeinsam-elend-auf-der-welt-mindern Bezeichnender Weise wurde die Überschrift der Printausgabe geändert. So heißt es im Internet "POLITIKER FORDERT ENDE DER SPALTUNG - Geißler: Kirchen können nur gemeinsam Elend auf der Welt mindern". Hätte der Politiker diesen berechtigten Gedanken aus seiner Sicht weiter entwickelt, so hätte man ihm vielleicht folgen können.

Geißler aber holte zum Schlag aus und warf den beiden großen Volkskirchen "Häresie" vor. Dabei verstieg er sich zu der Forderung, die Kirchen hätten die Rechtfertigungslehre zu revidieren, weil diese keine biblische Begründung hätte. Das, was Geißler dann als Begründung seiner Ansichten anführte, entbehrte jeder Grundlage und Kenntnis der biblischen Geschichten und der theologischen Auslegung.

Mit der nachfolgenden Einleitung schrieb ich am gleichen Tag noch einen zweiseitigen "Leserbrief" an die Neue Osnabrücker Zeitung.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

dem Artikel "Kritik an der Ajatollah-Kirche" in der heutigen Ausgabe der Meppener Tagespost (S. 5), in dem Heiner Geißler seine Ansichten zu kirchlichen Themen vortragen konnte, muss widersprochen werden. Heiner Geißler hat keinerlei Kompetenzen über die kirchliche Lehre von Sünde und Vergebung und über die Rechtfertigungslehre sich zu äußern. Sie finden meine Kritik im Anhang. Es war mir nicht möglich, sie kürzer zu fassen. Aber immerhin haben Sie Geißler für seine Meinungsäußerungen ja auch eine ganze Seite mit großer Überschrift eingeräumt. 

Mit freundlichen Grüßen, Ralf Krüger, P.

Meinen Gedanken hatte ich als Replik auf die Überschrift in der Zeitung den Titel gegeben:

Antwort aus der Kirche Jesu Christi

Unter der Überschrift “Kritik an der Ajatollah-Kirche” durfte der Politiker Heiner Geißler in der äußeren Form eines Interviews seine Vorstellungen zum Reformationsjubiläum vortragen. Den Äußerungen des Politikers, den ich sonst gerade wegen seiner unbequemen Art sehr schätze, muss energisch widersprochen werden. Er bezichtigt die evangelische und die katholische Kirche der “Häresie, der Ketzerei” und meint, die Rechtfertigungslehre sei biblisch nicht begründbar und die Erbsünde naturwidrig. Diese Aussagen sind absurd und zeugen davon, dass Heiner Geißler hier über keinerlei Kenntnisse und Kompetenzen verfügt.

Erbsünde: Ja, sie gibt es - nein, sie hat nichts dem Geschlechtsverkehr oder mit Sex zu tun - und Adam und Eva als Ur-Elternpaar der Menschheit ... Was meint Heiner Geißler eigentlich, was in den Kirchen heute gelehrt wird? Für die lutherische Kirche kann ich sagen: Diese Vorstellung ganz bestimmt nicht!

Bei Adam und Eva beginnen ...

Nichtsdestotrotz müssen wir “bei Adam und Eva anfangen”, um am Schluss auch auf die Rechtfertigungslehre sprechen zu kommen. Diese beiden biblischen Figuren sind eben nicht biologischen “Ur-Eltern”, sondern sie bilden die “typischen Menschen” ab, wie der Mensch sich typischerweise verhält. Mit dem Garten Eden gibt Gott den Menschen einen Lebensraum, den sie bebauen und bewahren sollen, aber auch nutzen dürfen. Nur von zwei Bäumen sollen sie nicht essen. Was machen diese beiden typischen Menschen - genau diese beiden Bäume geraten in den Blick; wie bei kleinen Kindern, denen man sagt: Tu es nicht.

Ihr werdet sein wie Gott ...

Was dann passiert, hat mit Sexualität weniger als nichts zu tun. Die Schlange als Sinnbild für die Macht, die den Menschen von Gott weglockt, wendet sich an Eva - nebenbei: mit der muss sie noch diskutieren, während Adam sofort ohne Bedenken zubeißt. Die Schlage flüstert Eva ein: Wenn ihr von dem Baum esst, werdet ihr sein wie Gott. Das ist der Schlüsselsatz, der die Begierde des Menschen beschreibt: Er will sein wie Gott, nicht Geschöpf, das sich einordnet, sondern Schöpfer, dem alles untergeordnet ist. Wer sich heute in der Welt umschaut, wird doch genau diese Begierde im Menschen wiederfinden, dass er sein will wie Gott, dass er meint, sein Leben und diese Welt alleine gestalten zu können. Wohin das führt, sehen wir.

Wenn ich über diese Begierde mit Zeitgenossen diskutiere, vergleiche ich sie mit der Pubertät. In dieser Zeit müssen Jugendliche zwangsläufig gegen ihre Eltern und gegen Obrigkeit rebellieren. Das gehört zu einer gesunden Entwicklung dazu und zieht sich durch alle Zeiten. Man lese einmal nach, was der Philosoph Sokrates (* um 469 vChr, † 399 vChr) über die Jugend sagt: “Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.”

Erbsünde als notwendiger Ablösungsprozess von Gott ...

Wenn diese Zeit der Rebellion aber durchlebt ist und wenn alles einen guten Verlauf genommen hat, finden Kinder und Eltern wieder zu einem guten und ein Leben lang tragfähigen Verhältnis zueinander. So ist das aus meiner Sicht auch mit der Begierde, so sein zu wollen wie Gott. Diesen Ablösungsprozess von Gott durchlaufen alle Menschen, müssen sie zwangsläufig durchlaufen - deshalb kann man von einer “Erbsünde” sprechen, die von einer auf die nächste Generation vererbt wird. Gott will aber, dass wir den Weg zu ihm zurückfinden. Er setzt das nicht mit Zwang und Strafen durch, er wendet sich vielmehr immer wieder in Liebe an seine Menschen.

Jesus Christus - Gottes Antwort auf die Erbsünde ...

Die theologisch wichtige Zeit des Alten Testaments - Israel, Gebote, Propheten etc. - überspringe ich und komme gleich zu Jesus Christus, von dem wir glauben, dass er der Sohn Gottes ist - aber nicht im biologischen Sinn. Dieser Jesus hat gezeigt, wie Leben vor Gott und miteinander gelingen kann. Diese Lebensweise hat er so beschrieben: “Das höchste Gebot ist das: »Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der Herr allein, und du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und mit all deiner Kraft« Das andre ist dies: »Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst« (Markus 12,29-31)

Dreimal spricht Jesus von der Liebe:

  • die Liebe zu Gott
  • die Liebe zum Nächsten
  • die Liebe zu sich selbst

Wenn das in einem ausgewogenen Verhältnis steht, wird persönliches und gesellschaftliches Leben gelingen.

Religiöse Engführung und politischer und militärischer Absolutheitsanspruch ...

Die damaligen Eliten wollten das Auftreten und das Vorbild Jesu aber nicht gelten lassen. Der jüdische Hoherat lehnte seine Auslegung der Heiligen Schriften ab, denn “er lehrte mit Vollmacht und nicht wie die Schriftgelehrten” (Mk 7,29). Die römische Besatzungstruppe meinte, dieser “König der Juden” könnte ihnen militärisch und politisch gefährlich werden. Dabei hatte er doch deutlich gesagt: “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!” (Mk 12,17) In dieser Gemengelage aus politischem Absolutheitsanspruch und religiöser Engführung wurde das Todesurteil über Jesus gesprochen. Und damit setzten sich die Verantwortlichen über den Willen Gottes hinweg, der seinen Sohn in die Welt gesandt hatte, damit Leben gelingt. “Ihr werdet sein wie Gott …”

Gott schenkt Leben ...

Doch für Gott war das nicht der Schlusspunkt. Es ist das Zentrum, das Fundament christlichen Glaubens, dass Gott seinen Sohn am dritten Tage auferweckte von den Toten, dass Gott mit diesem Wunder das Leben und Handeln seines Sohnes bestätigte und damit deutlich machte: Ein “gottloses” Leben kennt nur ein Ziel hat, den Tod. Und das gilt nicht nur für die Zeit Jesu, das gilt auch ganz offenkundig für alle Zeiten und alle Religionen: Wo religiöser Fanatismus und militärische Gewalt sich verbünden, da herrscht Tod und Verderben, da herrscht die Sünde!

Wenn wir Christen diesen Zusammenhang anerkennen, wenn wir glauben, dass Christus für unsere Sünde bzw. durch menschliche Sünde gestorben ist, dass Gott uns dies aber vergibt, dass er Christus von den Toten auferweckte und uns damit ein Bild gelungenen menschlichen Lebens in dieser Welt vor Augen stellt, dann sagen die Schriften des Neuen Testament, dass uns dieser Glaube als Gerechtigkeit angerechnet wird, dass Gott uns gerecht spricht und wir befreit von der Sünde, von der Begierde, so sein zu wollen wie Gott, im Frieden mit Gott und dem Nächsten leben können. Aus diesem Glauben folgen dann beinahe zwangsläufig die “guten Werke” - Gott lieben, den Nächsten lieben, mich selbst lieben. Das ist die Rechtfertigungslehre, die Geißler als Häresie betrachtet.

Schuster - Geißler - bleib bei deinem Leisten ...

Was Heiner Geißler im Blick auf das Handeln bzw. Nichthandeln der großen Kirchen hinsichtlich von Politik und Wirtschaft sagt, kann ich zum größten Teil unterstreichen. Wenn er dann aber die christlichen Lehren von Sünde und Vergebung als eine Information über einen “Klumpen Sündendreck” diffamiert und von einer Ayatollah-Kirche spricht, die sich unangemessen ins Privatleben einmischt, dann weiß ich nicht, welche Kirche der Politiker vor Augen hat und welche Gottesdienste er besucht. Mit solchen Äußerungen diskreditiert Heiner Geißler sich selbst.