„Undoing Professionalität“, unkontrollierte Zugriffsmacht und die toxische Praxis der Konfliktbereinigung in der evangelischen Kirche
Vorab: Warum dieses Dokument jeden etwas angeht, dem Kirche am Herzen liegtNach außen dominiert ein hohes ethisches Bekenntnis: Fürsorge, Nächstenliebe und das Versprechen der Kirchenleitung, niemanden in destruktiven Konflikten allein zu lassen. Doch hinter den Kulissen der Landeskirchen zeigt sich oft eine drastische Realität. Es entladen sich Spannungen an der Basis – in Form von Gremienschikanen, Mobbing und schleichender Entmündigung. Dieses Dokument beleuchtet mit scharfer Analyse die Tiefenstruktur eines besorgniserregenden Phänomens. Das Streben nach verordneter Harmonie wird zur methodischen Machtfalle. Die Kernthemen des Dokuments
Was oder wer will Kirche eigentlich sein?Am Ende stellt das Dokument die entscheidende Existenzfrage für die Zukunft der Kirche: Wie passt der hohe moralische Anspruch mit der drastischen Praxis der internen Machtausübung zusammen? Eine Kirche, die nach außen eine Stimme für Gerechtigkeit, Würde und Nächstenliebe sein möchte, verspielt ihre gesamte Glaubwürdigkeit, wenn sie kritische Ehrenamtliche entmündigt und Hauptamtliche dem Systemdruck opfert. |
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Die doppelte Realität der kirchlichen Macht
2. Der theoretische Rahmen: „Undoing Professionalität“ als Tarnung von Zugriffsmacht
Die Auflösung professioneller Distanz durch Pseudo-Familiarität (Soft Power)
Das Kaschieren von Hierarchie und das Abstreiten von Macht
Die Kehrseite: Das Umschlagen in unkontrollierte Zugriffsmacht
3. Die Eskalation an der Basis: Das Agieren der mittleren Leitungsebene
Systemstress durch ungefilterten Spardruck und Gremienüberforderung
Die Passivität der Leitung und die Logik des geringsten Widerstands
Der Missbrauch der §§ 79/80 PfDG.EKD: Belohnung für die Täter und inszenierte Gerüchteküche
4. Systemische Verdrängung und die Entmündigung der Kritiker
Die Umdeutung von Solidarität zur „Gemeindespaltung“
Die Ausgrenzung kritischer Ehrenamtlicher und das Diktat der Stützung
Faktenverweigerung und die Psychologisierung von Kritik
Die Logik des geschlossenen Systems: Immunisierung um jeden Preis
5. Die Ohnmacht der Kontrollinstanzen und der Kollegenschaft
Das Versagen und das strukturelle Defizit synodaler Kontrolle
Die schwache Position der Pfarrervertretungen und Pfarrvereine
Die Paralyse der Binnensolidarität: Angst und das Schutzkonzept der Kollegenschaft
Die juristische Festung: Art. 140 GG, kirchlicher Rechtsweg und der Zermürbungskrieg
Der ungelöste Konflikt als Dauerbedrohung
Die Einlösung der eigenen Rhetorik als Existenzfrage
1. Einleitung: Die doppelte Realität der kirchlichen Macht
In den Diskursen über die Zukunft und Gestalt der evangelischen Kirche nimmt die Frage nach dem Umgang mit Macht, Leitung und internen Konflikten eine Schlüsselstellung ein. Formell bekennt sich die kirchliche Leitungsebene zu einem hohen ethischen und seelsorgerlichen Anspruch. Stellvertretend hierfür steht die Positionierung des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister im Interview mit dem Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt (Heft 8/2026):
„Alle Personen in Leitungsämtern bleiben Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Auflösung solcher Konfliktszenarien. [...] Die Fürsorgepflicht gegenüber den beruflich Mitarbeitenden ist Teil unserer Leitungsverantwortung. Niemand darf in destruktiven Konflikten allein bleiben.“
Diese Rhetorik steckt die Messlatte sehr hoch. Sie suggeriert eine verlässliche Schutzstruktur, ein offenes Ohr der Hierarchie und ein bedingungsloses Einstehen der Dienstherrin für die ihr Anvertrauten. Kirche will und muss sich an genau diesem eigenen Anspruch messen lassen.
Die erlebte Realität an der Basis der Landeskirchen zeichnet jedoch ein völlig anderes, drastisches Bild. Wie Marion Schmager in ihrem Beitrag „Ein profiliertes Pfarramt. Wie theologische Identität den Sparzwang übersteht“ (Deutsches Pfarrerblatt 8/2026) fundiert aufzeigt, nehmen Schikanen, Mikromanagement durch Gremien und destruktive Konflikte bis hin zu systematischem Mobbing massiv zu. Aus der Beratungspraxis des Vereins DA.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche lässt sich diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit lückenlos bestätigen. Betroffene Pfarrpersonen und kirchliche Mitarbeitende erleben die leitenden Ebenen im Krisenfall eben nicht als rettenden Schutzraum, sondern nicht selten als Mit-Akteure oder gar Beschleuniger einer isolierenden Eskalation. Der verordnete Reform- und Spardruck erzeugt an der Basis einen extremen “Systemstress” (Schmager), der sich ungefiltert an den handelnden Personen entlädt – während die mittlere und obere Leitungsebene im Konfliktfall primär auf die Befriedung des Systems und die Wiederherstellung äußerer Ruhe setzt.
Um die Tiefenstruktur dieser kirchlichen Praxis zu verstehen, greift ein bloßer Verweis auf individuelles Versagen oder mangelnde Kommunikationsbereitschaft zu kurz. Ausgehend von den theoretischen Analysen von Christine Siegl („Macht – Missbrauch – Schutz. Praxistheoretische Perspektiven auf Macht- und Gewaltverhältnisse in der evangelischen Kirche“, Deutsches Pfarrerblatt 8/2026) wird die eigentliche Systemlogik offenbar. Unter dem Deckmantel von Gemeinschaft, Geistlichkeit, Glauben und vorgeblicher Fürsorge findet ein flächendeckendes „Undoing Professionalität“ statt.
Die zentrale These meines Aufsatzes in der Auseinandersetzung mit den drei genannten Artikeln im Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt (8/2026) lautet:
Die methodische Entgrenzung professioneller Rollen und die Pflege einer diffusen Pseudo-Familiarität (Soft Power) dienen innerhalb der evangelischen Kirche dazu, ein existierendes, knallhartes Machtgefälle zu kaschieren. Durch das Überlagern sachlicher und arbeitsrechtlicher Standards mit pastoral-harmonisierenden Motiven werden Verantwortliche auf den Leitungsebenen systematisch gegen Kritik immunisiert, die Täter-Opfer-Umkehr gefördert und etablierte Machtstrukturen gegen jede inhaltliche und faktische Anfechtung abgesichert.
Ich empfehle dringend die eigene Lektüre der drei genannten Aufsätze, auf die ich mich im nachfolgenden Text immer wieder beziehen werde!
- Meister, Ralf (2026): „Strukturfragen gegen den Trend verhandeln“. Interview über die Bearbeitung destruktiver Konflikte. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026
- Schmager, Marion (2026): Ein profiliertes Pfarramt. Wie theologische Identität den Sparzwang übersteht. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026
- Siegl, Christine (2026): Macht – Missbrauch – Schutz. Praxistheoretische Perspektiven auf Macht- und Gewaltverhältnisse in der evangelischen Kirche. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026
Die Texte sind auch online abrufbar: https://www.pfarrerverband.de/zeitschrift/aktuelle-beitraege; über die Suchfunktion im Archiv des Pfarrerblatts lassen sich die Artikel finden.
2. Der theoretische Rahmen: „Undoing Professionalität“ als Tarnung von Zugriffsmacht
(nach Christine Siegl)
Um die Entstehung und Verschärfung destruktiver Konflikte in der Kirche nicht fälschlich als reine Befindlichkeitsstörungen oder persönliche Befangenheiten abzutun, bedarf es einer praxistheoretischen Analyse der institutionellen Bedingungen. Christine Siegl liefert mit ihren Untersuchungen zu den Macht- und Gewaltverhältnissen in der evangelischen Kirche das theoretische Instrumentarium, um die dahinterliegenden Muster freizulegen.
Christine Siegls Ausgangspunkt ist die empirische Analyse von Konstellationen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum. Ihre praxistheoretischen Befunde und Kategorien zeigen jedoch mit erschreckender Klarheit, dass dieselben organischen Schutz- und Abwehrmechanismen keineswegs auf Fälle sexuellen Missbrauchs beschränkt sind. Die von ihr freigelegten Strukturen lassen sich mehr oder weniger 1:1 auf den alltäglichen, strukturellen Machtmissbrauch, auf Gremienschikanen und auf Mobbing im kirchlichen Dienst übertragen. (1)
Im Zentrum dieser Übertragung steht das Phänomen des „Undoing Professionalität“, ein Prozess, in dem rechtsstaatliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Standards schleichend abgebaut, unterlaufen oder durch rollenfremde und diffus-familiäre Verhaltensmuster ersetzt werden.
Die Auflösung professioneller Distanz durch Pseudo-Familiarität (Soft Power)
Ein zentraler Wirkungsmechanismus dieses Phänomens ist die Zufuhr von Soft Power in Form einer inszenierten Pseudo-Familiarität. Die Kirche neigt qua ihres geistlichen Selbsteinschätzungsrahmens dazu, Arbeits- und Leitungsverhältnisse nicht als funktionale, rechtsförmige Dienstverhältnisse zu definieren, sondern als Werte- und Lebensgemeinschaft zu verklären. Durch diese künstliche Auflösung professioneller Distanz werden arbeitsrechtliche, organisatorische und sachliche Konflikte systematisch entfunktionalisiert.
- Moralisierung statt Klärung: Das Einfordern von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz, das Pochen auf Dienstpflichten der Dienstherrin oder das sachliche Kritisieren von Fehlentscheidungen werden nicht als legitime professionelle Positionen verhandelt. Sie werden geistlich umgedeutet und moralisiert – als Mangel an Hingabe, als Verstoß gegen das biblische Liebesgebot oder als destruktive Störung der „evangelischen Gemeinschaft“.
- Widerstandskiller Harmonie: Der kollektive Zwang zur Harmonie fungiert als effektiver Entwaffnungsmechanismus. Wer strukturelle Missstände beim Namen nennt, bricht das ungeschriebene Gebot der familiären Eintracht und gerät dadurch sofort in Begründungszwang.
Das Kaschieren von Hierarchie und das Abstreiten von Macht
Das Erbe des „Dienstgemeinschafts“-Gedankens führt dazu, dass reale Machtstrukturen, funktionale Hierarchien und Weisungsbefugnisse in der kirchlichen Kommunikation rhetorisch leugnend überdeckt werden. Anstatt Macht als notwendiges, aber kontrollbedürftiges Element von Leitung transparent zu machen, Grenzen zu ziehen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen, wird so getan, als bewege man sich in einer geschwisterlichen, vertrauensvollen „Familie“, in der Macht gar keine Rolle spiele.
Dieses Abstreiten von Macht entzieht der Leitung jedoch nicht ihre Wirkung, sondern macht sie im Gegenteil unkontrollierbar. Wenn offiziell keine Hierarchie existieren darf, kann Macht auch nicht offiziell kontrolliert, limitiert oder kritisiert werden. Die Fiktion der Machtfreiheit schützt somit nicht die Untergeordneten, sondern ausschließlich die Machthaber vor Rechenschaft und Transparenz.
Die Kehrseite: Das Umschlagen in unkontrollierte Zugriffsmacht
Fehlt es in einer Organisation an klarer professioneller Rollenklarheit und funktionierenden Distanznormen, verkehrt sich das Recht in sein Gegenteil. Die ehemals schützende Funktion von Amt, Dienstrecht und Verfahren verwandelt sich in unkontrollierte Zugriffsmacht der Leitungsebenen.
Zugriffsmacht meint die Fähigkeit von Leitungspersonen und Gremien, Verfahren, Räume, Informationen und Zeitabläufe nach eigenem Ermessen zu steuern und zum eigenen Schutz zu instrumentalisieren. In einem System des „Undoing Professionalität“ führt dies – unabhängig davon, ob es um sexuellen oder um strukturellen Machtmissbrauch geht – zu drastischen Konsequenzen für die Betroffenen.
- Verweigerung der Sachebene: Sachliche Argumente, schriftliche Belege oder ordnungsgemäß geführte Protokolle verlieren ihre Feststellungskraft. Da der Konflikt auf der Ebene der Haltung und Gesinnung verhandelt wird, kann die Leitungsebene Fakten schlicht ignorieren oder als „unrelevant für die geistliche Zerrüttung“ beiseite wischen.
- Markierung als Systemfeind: Wer den Mythos der friedvollen „Familie“ durch beharrliches Pochen auf Recht, Transparenz oder professionelle Standards stört, wird vom Opfer zum Aggressor umdefiniert. Nicht die Schikane oder der Machtmissbrauch gelten fortan als Problem, sondern die Weigerung des Individuums, sich der verordneten Harmonie unterzuordnen.
Damit wird die praxistheoretische Folie greifbar. „Undoing Professionalität“ ist kein zufälliges Nebenprodukt kirchlicher Vereinsmeierei, sondern die Voraussetzung dafür, dass struktureller Machtmissbrauch geräuschlos, sakral verbrämt und unter Berufung auf das Wohl der Kirche exekutiert werden kann.
3. Die Eskalation an der Basis: Das Agieren der mittleren Leitungsebene
(nach M. Schmager)
Die Übertragung der theoretischen Befunde auf die praxiseigene Realität kirchlichen Alltags zeigt sich besonders deutlich dort, wo der makrostrukturelle Reformdruck der Gesamtkirche auf die örtliche Gemeinde trifft. Marion Schmager beschreibt in ihrem Beitrag eindrücklich, wie der finanzielle und personelle Rückbau zu einem dauerhaften „Systemstress“ an der Basis führt. Da die eigentlichen Ursachen dieses Wandels für die Akteure vor Ort kaum greifbar sind, entladen sich Überforderung und Frustration in Form von Mikromanagement, Schikanen und Mobbing – vor allem gegenüber der Pfarrperson als dem „sichtbaren Gesicht der Kirche vor Ort“.
In diesem spannungsgeladenen Gefüge kommt der mittleren Leitungsebene – allen voran den Superintendentinnen und Superintendenten bzw. Dekaninnen und Dekanen – eine Schlüsselrolle zu. Während Landesbischof Ralf Meister die ephorale Ebene als geschulte Instanz zur frühzeitigen Deeskalation und Wahrnehmung der Fürsorgepflicht zeichnet, enthüllt die Beratungspraxis eine gegenteilige Realität. Die mittlere Leitungsebene agiert im Krisenfall nicht selten als Verschärferin des Konflikts. Wie Marion Schmager zutreffend ausführt, spielt die mittlere Führungsebene in solchen Eskalationsszenarien keineswegs die ihr zugedachte schützende Rolle, sondern erweist sich in der Praxis häufig als struktureller Überforderungsfaktor, der die Dynamik vollends entgleisen lässt. (2)
Systemstress durch ungefilterten Spardruck und Gremienüberforderung
Die Verfassungsstruktur der Landeskirche versetzt ehrenamtliche Kirchengemeinderäte und Kirchenvorstände in ein fundamentales Dilemma. Sie sollen schmerzhafte Managemententscheidungen – wie Gebäudeschließungen, Fusionen oder Stelleneinsparungen – fällen und nach außen vertreten, obwohl sie hierfür weder ausgebildet noch professionell zugerüstet sind. Nach oben hin gegenüber den Vorgaben der Landeskirche machtlos und gegenüber der lokalen Öffentlichkeit im Rechtfertigungsdruck, neigen überforderte Gremien zu Abwehrreaktionen. Sie verweigern die Kooperation mit der Pfarrperson, verstricken sich in kleinteilige Kontrolle oder organisieren einen schleichenden Boykott.
An dieser Stelle entsteht häufig eine toxische Wechselwirkung, die den Konflikt erst recht anheizt:
- Präventive Abwehr durch Autoritarismus: Aus der begründeten Befürchtung heraus, vom Gremium blockiert oder vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, neigen Pfarrpersonen in solchen Stresssituationen dazu, genau dieses Reaktionsmuster vorwegzunehmen. Sie begegnen dem erwarteten Widerstand des Kirchenvorstands mit einem überproportional autoritären Auftreten, klammern sich an ihre formale Leitungsposition oder versuchen, Beschlüsse im Alleingang durchzudrücken.
- Die selbsterfüllende Prophezeiung: Dieser autoritäre Reflex ist jedoch hochgradig kontraproduktiv. Anstatt die Zusammenarbeit zu sichern, provoziert das dominierende Auftreten der Pfarrperson bei den ehrenamtlichen Mitgliedern erst recht das Gefühl der Entmündigung und des Machtverlusts. Es verstärkt die Abwehrhaltung des Gremiums massiv und führt exakt zu den Blockaden, Boykotten und Schikanen, die die Pfarrperson durch ihr präventives Durchgreifen eigentlich verhindern wollte.
In dieser unfruchtbaren Wechselwirkung schaukeln sich Gremium und Pfarramt gegenseitig hoch – bis die Pfarrperson schließlich als isolierte Einzelkämpferin oder Einzelkämpfer einer geschlossen Mauer des Kirchengemeinderats gegenübersteht und das System nach der mittleren Leitungsebene rufen lässt.
Die Passivität der Leitung und die Logik des geringsten Widerstands
Anstatt in solchen Situationen die Pfarrperson vor unberechtigten Übergriffen zu schützen – auch vor sich selbst – und die strukturellen Ursachen des Konflikts klar zu benennen, wählt die mittlere Leitungsebene aus einer reflexhaften Systemerhaltungslogik heraus häufig den Weg des geringsten Widerstands.
- Funktionale Ruhestellung: Das vorrangige Ziel der Leitungsinstanz besteht oft darin, die „Ruhe im Kirchenkreis bzw. Dekanat“ wiederherzustellen und Schlagzeilen sowie langwierige Auseinandersetzungen mit einem ganzen Gremium zu vermeiden.
- Isolierung statt Rückendeckung: Da ein Kirchenvorstand nicht einfach abgesetzt werden kann und die Konfliktaustragung mit Ehrenamtlichen als kirchenpolitisch unpopulär gilt, wird der Druck auf das schwächste Glied in der Kette umgeleitet, auf die einzelne Pfarrperson.
Der Missbrauch der §§ 79/80 PfDG.EKD: Belohnung für die Täter und inszenierte Gerüchteküche
Das wirksamste Instrument dieser unkontrollierten Zugriffsmacht ist das rechtliche Verfahren zur Versetzung wegen „Ungedeihlichkeit“ (§ 79/80 PfDG.EKD). Was formal als Verfahrenssicherung für unheilbare Ausnahmesituationen gedacht ist, entfaltet in der Praxis eine hochtoxische Wirkung.
- Die Absurdität der Rechtsnorm: Bereits der Gesetzestext offenbart das ungleiche Kräfteverhältnis in reinster Form. Explizit heißt es in den rechtlichen Regelungen, dass das Verschulden für die zerrüttete Situation nicht im Verhalten der Pfarrperson begründet sein muss (3). Damit wird ein rechtliches Sonderkonstrukt geschaffen. Eine Pfarrperson kann völlig schuldlos Opfer von Mobbing, Schikanen oder Verleumdungen werden – und genau diese Opferrolle wird schlussendlich als formaler Grund genutzt, um sie aus dem Amt zu entfernen.
- Die Drohkulisse und Täter-Opfer-Umkehr: Häufig bedarf es gar nicht des formal vollzogenen Verfahrens; bereits das offene oder subtile Androhen der Anwendung der §§ 79/80 PfDG.EKD durch die Leitungsebene oder den Kirchenvorstand reicht aus, um Pfarrpersonen in die Kapitulation zu treiben. Das System belohnt damit im Nachhinein die Verursacher des Mobbings (4). Wer laut und unnachgiebig genug agiert, wird durch die Leitungsebene damit belohnt, dass die missliebige Pfarrperson weichen muss.
- Freistellung, Schweigepflicht und Ruin der Reputation: Wie zurückliegende und aktuelle Fälle drastisch verdeutlichen, geht mit solchen Verfahren häufig eine sofortige Freistellung vom Dienst einher. Die Gründe dafür werden von der Kirchenleitung mit Verweis auf angeblichen „Datenschutz“ eisern verschwiegen.
- Diese administrative Mauer des Schweigens bringt die Gerüchteküche vor Ort erst recht zum Brodeln.
- Tritt die Kirchenleitung dem dann mit der verunglückten Floskel entgegen, das Verfahren habe „nichts mit sexualisierter Gewalt zu tun“, ist die gesellschaftliche Katastrophe für die Pfarrperson vollkommen. Durch das unbedachte Dementi verfängt in der Öffentlichkeit erst recht der Verdacht, es müsse sich um ein schreckliches Delikt handeln.
- Während die Rufschädigung unaufhaltsam voranschreitet, wird den betroffenen Pfarrpersonen von der Dienstherrin ein striktes Maulkorberlass auferlegt. Wagen sie es dennoch, sich gegen die Verdächtigungen öffentlich zur Wehr zu setzen, wird ihnen umgehend ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen vorgeworfen.
- Menschliche und existenzielle Entwurzelung: Für die Betroffenen bedeutet dieses Vorgehen die vollständige Zermürbung. Da der Pfarrberuf traditionell mit Residenzpflicht und der Verwebung von Dienst- und Lebensraum einhergeht, bedeutet die erzwungene Abberufung nicht nur den Verlust der beruflichen Existenz und Ehre, sondern das abrupte Herausreißen einer gesamten Familie aus ihrem sozialen Umfeld und dem Pfarrhaus.
Indem die Leitungsebene das rechtliche Instrumentarium der Ungedeihlichkeit und der Freistellung als Abwicklungsmechanismus nutzt, verfällt sie genau jenem „Undoing Professionalität“. Anstatt Konflikte arbeitsrechtlich, ursachenorientiert und im Sinne der Fürsorgepflicht aufzuarbeiten, wird eine administrative Machtdemonstration exekutiert, die das Opfer ruiniert und das System unangetastet lässt.
4. Systemische Verdrängung und die Entmündigung der Kritiker
Die Dynamik kirchlicher Machtausübung beschränkt sich keineswegs auf die Beziehung zwischen der mittleren Leitungsebene und der einzelnen Pfarrperson. Wenn ein Konflikt erst einmal die Ebene der administrativen Abwicklung erreicht hat, greift ein flächendeckendes System der Verdrängung, das alle Beteiligten erfasst, die es wagen, das Handeln der Leitung zu hinterfragen oder Fakten einzufordern.
Die Umdeutung von Solidarität zur „Gemeindespaltung“
Ein besonders paradoxer Mechanismus im Rahmen dieser Machtpraxis zeigt sich im Umgang mit engagierten Gemeindegliedern. Stellen sich Gemeindemitglieder nach dem Bekanntwerden von Schikanen oder drohenden Versetzungsverfahren schützend vor ihre Pfarrperson, wird dieses Engagement von den leitenden Ebenen keineswegs als Zeichen lebendiger, mündiger Gemeinde oder als berechtigte Kritik gewertet.
Vielmehr wird die Solidarisierung der Basis durch die Leitungsebene umgedeutet. Das Eintreten für die Pfarrperson wird formal als Beleg dafür gewertet, dass die „Gemeinde tief gespalten“ sei und der „Gemeindefrieden“ nicht mehr wiederhergestellt werden könne. Die Solidarität der Gemeinde wird somit zur Begründung für genau die Maßnahme instrumentalisiert, gegen die sich der Protest richtet – die Entfernung der Pfarrperson. Was zurückbleibt, ist keine befriedete Struktur, sondern eine zutiefst verunsicherte, vor den Kopf gestoßene Gemeinde, die das Vertrauen in die Redlichkeit von Kirchenvorstand und Kirchenleitung nachhaltig verloren hat.
Die Ausgrenzung kritischer Ehrenamtlicher und das Diktat der Stützung
Gleiche Strategien der Zugriffsmacht greifen, wenn Ehrenamtliche es wagen, Leitungspersonen der mittleren Ebene (wie Superintendentinnen und Superintendenten bzw. Dekaninnen und Dekane) sachlich zu kritisieren. An die Stelle eines Dialogs auf Augenhöhe tritt eine kompromisslose Ausgrenzung.
Kritische Ehrenamtliche erfahren dieselbe Behandlung wie die betroffenen Pfarrpersonen. Sie werden geschnitten, aus Entscheidungsprozessen gedrängt und isoliert. Die höheren kirchlichen Ebenen eilen der mittleren Leitungsebene dabei nahezu reflexhaft zu Hilfe. Das System schützt sich selbst durch ein ungeschriebenes Gesetz der Kaskadensolidarität nach oben. Die Leitungsperson der mittleren Ebene wird von der obersten Führung mit allen verfügbaren Mitteln gestützt – völlig ungeachtet dessen, ob der betroffenen Leitungsperson eklatante Verfahrensfehler, Fürsorgepflichtverletzungen oder Falschdarstellungen nachgewiesen werden können.
Lässt die Kritik der Ehrenamtlichen nicht nach, scheut das System vor einer radikalen Grenzüberschreitung nicht zurück. Den kritischen Ehrenamtlichen wird keineswegs mit argumentativer Auseinandersetzung begegnet, sondern mit juristischen Szenarien bis hin zur Androhung einer Strafanzeige. Durch diese kirchenamtliche Einschüchterungstaktik wird der sachliche Diskurs vollends im Keim erstickt und das Ehrenamt unter Ausnutzung des institutionellen Machtgefälles wirksam zum Schweigen gebracht.
Faktenverweigerung und die Psychologisierung von Kritik
Ein zentrales Merkmal dieses in sich geschlossenen Systems ist die konsequente Weigerung, sich auf die Sachebene einzulassen.
- Ignorieren von Belegen: Protokolle, schriftliche Zusagen, Aktenvermerke und belegbare Tatsachen, die den Darstellungen der Leitung widersprechen, werden schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen oder als „arbeitsrechtlich nicht relevant“ deklariert.
- Täter-Opfer-Umkehr und Pathologisierung: Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung setzt die Kirchenleitung auf die Psychologisierung der Kritikerinnen und Kritiker. Wer Widerstand leistet, wird dekonstruiert.
- Jüngere oder unerfahrene Pfarrpersonen und Ehrenamtliche werden als „überfordert“, „nicht belastbar“ oder „nicht teamfähig“ charakterisiert.
- Ältere Kritikerinnen und Kritiker werden dahingehend psychologisiert, sie seien „in der Vergangenheit verhaftet“, gelten als „veränderungsunwillig“ oder seien emotional nicht in der Lage, sich von veralteten Kirchenbildern zu lösen.
Durch diese Pathologisierung entzieht sich die Leitung der Notwendigkeit, sachliche Argumente zu widerlegen. Kritik wird nicht mehr als inhaltlicher Beitrag verhandelt, sondern als persönliches Defizit der kritisierenden Person abgelegt.
Die Logik des geschlossenen Systems: Immunisierung um jeden Preis
In der Gesamtschau dieser Abwehrmechanismen wird die organisationstheoretische Natur des Problems greifbar. Die kirchenleitenden Ebenen agieren nach der Logik eines in sich geschlossenen, ideologisierten Systems.
Ein solches System zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht mehr in der Lage ist, Sachargumente aufzunehmen, belegte Fakten zu verarbeiten oder berechtigte Kritik als Anstoß zur Selbstdistanzierung zu nutzen.
- Systematische Verstummung durch Sakralisierung: Kritikerinnen und Kritiker werden durch eine Mischung aus verordnetem Schweigen, administrativer Isolation und theologisch-geistlicher Aufladung wirksam neutralisiert. Wer die Praxis der Leitung hinterfragt, wird rhetorisch rasch in die Nähe einer Gefährdung des „evangelischen Friedens“ oder gar des Glaubens gerückt.
- Selbsterhalt um den Preis der Selbstzerstörung: Das geschlossene System schützt seine eigenen Machtstrukturen und Entscheidungsträger um jeden Preis – selbst wenn dieser Preis im schrittweisen Ausbluten der eigenen Basis, der psychischen Beschädigung hoch engagierter Mitarbeitender und dem vollständigen Verlust der gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit besteht.
- Das blinde Auge der Macht: Das Tragische an dieser Dynamik ist, dass das Handeln von den Akteuren auf den Leitungsebenen oft gar nicht als Machtmissbrauch wahrgenommen wird. Durch die Überlagerung von Verwaltungslogik und geistlichem Sendungsbewusstsein wird die Ausgrenzung von Kritikern intern als unumgängliche „Wahrung des Gemeindefriedens“ oder als „Verantwortung für das Ganze“ geadelt.
Genau diese subjektive Gutgläubigkeit der Verantwortlichen macht den Ausbruch aus dem geschlossenen System so extrem schwierig. Wer überzeugt ist, im Namen des Friedens und der Kirche zu handeln, ist für korrigierende Sachargumente von außen schlicht unempfänglich.
5. Die Ohnmacht der Kontrollinstanzen und der Kollegenschaft
Dass das System der unkontrollierten Zugriffsmacht und der verordneten Harmonie nahezu ungehindert greifen kann, liegt nicht zuletzt an der Schwäche derjenigen Instanzen, die eigentlich als Korrektiv, Schutzraum oder Kontrollorgan fungieren müssten. Diese strukturelle Ohnmacht durchzieht alle Ebenen der kirchlichen Binnenstruktur – von den gewählten parlamentarischen Vertretungen über den Rechtsweg bis hin zur eigenen Kollegenschaft.
Das Versagen und das strukturelle Defizit synodaler Kontrolle
Synoden sind verfassungsrechtlich als Parlamente der Kirche konzipiert, doch in der Praxis werden sie im Konfliktfall systematisch entmachtet.
- Informationsasymmetrie und Schweigegebot: Die mittlere und obere Leitungsebene nutzt das Instrument des verordneten Schweigens, die Berufung auf den „Datenschutz“ oder die Einstufung von Vorgängen als vertrauliche „Personalangelegenheit“, um synodale Gremien von echten Informationen abzuschneiden.
- Gefällige Entmündigung: Als ehrenamtliche Organe konzipiert, fehlen den Synoden gegenüber dem eingespielten Verwaltungs- und Juristenapparat der Landeskirchenämter oft die nötigen Einsichtsrechte, die juristische Expertise, unabhängige Kontrollinstrumente und schlichtweg die Zeit, im sich in komplexe Strukturen einzuarbeiten. Anstatt als Aufsichtsorgan wirksam Paroli zu bieten, werden Synoden von der Exekutive mit formalen Berichten abgespeist und so oft zu reinen Akklamationsorganen degradiert, die das Handeln der Leitung nachträglich abnicken oder schweigend hinnehmen. (5)
Das Ergebnis ist ein eklatantes Demokratie- und Kontrolldefizit. Konflikte werden nicht aufgearbeitet, sondern zugedeckt. Tritt nach der Entfernung einer Pfarrperson eine neue Kraft die Nachfolge an, bleiben die ungelösten strukturellen Probleme bestehen – die nächste Katastrophe ist bereits vorprogrammiert.
Die schwache Position der Pfarrervertretungen und Pfarrvereine
Man könnte vermuten, dass Berufsverbände wie die Pfarrvereine oder die gewählten Pfarrervertretungen in solchen Krisen als wirksamer Schutzschild für die Betroffenen auftreten. Doch auch hier offenbart sich eine tiefgreifende Asymmetrie.
- Keine echte Gewerkschaftsfunktion: Die historisch gewachsene Rolle der Pfarrvereine schwankt bis heute zwischen geselligem Standesverein, theologischer Akademie und moderater Interessensvertretung. Eine durchsetzungsstarke, gewerkschaftliche Kampffähigkeit fehlt weitgehend.
- Ungleiches Kräfteverhältnis: Gegenüber dem behördlichen Machtapparat der Landeskirchenämter mit ihren juristischen Stäben agieren Pfarrervertretungen oft aus einer Bittstellerposition heraus. Sie verfügen weder über echte Mitbestimmungsrechte bei Einzelfallentscheidungen nach § 79/80 PfDG.EKD noch über verfahrensrechtliche Handhaben, um schikanöses Handeln von Superintendenturen wirksam zu stoppen. Oft bleibt ihnen nur die Rolle der seelsorgerlichen Begleitung des Opfers auf dem Weg in die versetzungsrechtliche Abwicklung.
Die Paralyse der Binnensolidarität: Angst und das Schutzkonzept der Kollegenschaft
Das vielleicht bitterste Phänomen in diesem Gefüge ist das Schweigen der direkten Kollegenschaft. Wenn eine Pfarrperson im Nachbarpfarramt ins Visier des Kirchenvorstands oder der Superintendentur gerät, bleibt die kollegiale Solidarität in der Regel aus. Hier greifen die zu Beginn beschriebenen psychologischen und systemischen Abwehrmechanismen mit voller Härte.
- Das Magische Denken („Victim Blaming“): Um die eigene Existenzangst zu beruhigen, redet sich die Kollegenschaft ein, der betroffenen Person müsse tatsächlich ein schwerwiegendes Versäumnis unterlaufen sein („Der hat sich aber auch ungeschickt angestellt“, „Sie war eben nicht integrativ genug“). Durch diese Täter-Opfer-Umkehr schafft man einen moralischen Sicherheitsabstand zum Opfer und wiegt sich in der trügerischen Hoffnung: „Mir kann das nicht passieren, solange ich mich kooperativ verhalte.“
- Die Angst vor Ansteckung: Wer sich öffentlich neben eine isolierte Kollegin oder einen isolierten Kollegen stellt, gerät selbst in den Fokus der leitenden Zugriffsmacht. Die Sorge, als „Problemfall“, „Nestbeschmutzer“ oder „nicht teamfähig“ gebrandmarkt zu werden, lähmt jede offene Opposition.
- Ausnutzung des Systemstresses (Divide et Impera): In Zeiten von Pfarrplanungen, Stelleneinsparungen und Ressourcenverknappung entsteht eine verdeckte Konkurrenzsituation. Wer den Konflikt des Nachbarn ignoriert oder sich leise auf die Seite der Leitung stellt, erhofft sich Schonung bei der nächsten Kürzungswelle oder Vorteile bei künftigen Strukturentscheidungen.
So schließt sich der Kreis. Durch die Verweigerung von Transparenz durch die Leitung, die Machtlosigkeit der Vertretungsorgane und die von Angst geleitete Passivität der Kollegenschaft wird die betroffene Pfarrperson vollkommen isoliert. Das System schützt sich selbst, indem es die Kontrollinstanzen neutralisiert und das Individuum der unkontrollierten Macht der Hierarchie schutzlos ausliefert.
Die juristische Festung: Art. 140 GG, kirchlicher Rechtsweg und der Zermürbungskrieg
Zu der organisatorischen und seelsorgerlichen Hilflosigkeit tritt eine fundamentale rechtliche Asymmetrie, die Betroffenen ohne hochspezialisierte anwaltliche Vertretung von vornherein jede Chance nimmt. Die Praxis zeigt unmissverständlich, dass eine betroffene Pfarrperson in solchen Konflikten ohne versierte juristische Vertretung absolut verloren ist.
Das System schützt sich hierbei durch seine staatskirchenrechtliche Sonderstellung:
- Die Abschottung nach außen: Mit Berufung auf das im Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht pochen die Landeskirchen eisern auf ihre Sonderstellung. Disziplinar-, Versetzungs- und Ungedeihlichkeitsverfahren verbleiben ausschließlich in der Hand kirchlicher Instanzen und Verwaltungsgerichte.
- Der ungleiche Rechtsweg: Während privatrechtlich angestellte kirchliche Mitarbeitende (etwa in Diakonie oder Kirchengemeinden) nach Durchlaufen des kirchlichen Rechtswegs immerhin die Möglichkeit haben, vor unabhängigen staatlichen Arbeitsgerichten zu klagen, bleibt der Pfarrerschaft im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis dieser Weg versperrt. Sie ist auf den kirchlichen Instanzenzug angewiesen – ein System, in dem die Dienstherrin Richterin in eigener Sache ist.
- Taktik der Zermürbung: Selbst dort, wo der Weg zu staatlichen Gerichten offensteht oder kirchliche Verwaltungsgerichte angerufen werden, nutzen die kirchenleitenden Ebenen den verfahrensrechtlichen Zeitfaktor systematisch aus. Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin, verursachen immensen finanziellen Druck und wirken auf die Betroffenen und ihre Familien zermürbend.
Das Recht verkommt so von einem Garanten für Fairness und Schutz zu einer administrativen Festung (6). Die Kirchenleitung setzt ihre Interessen über den langen Atem des Apparats durch, während sich das Individuum finanziell, gesundheitlich und beruflich aufreibt.
6. Fazit & Messlatte: Wenn Glaubwürdigkeit verspielt wird
Die Analyse der strukturellen Machtverhältnisse, des Agierens der mittleren Leitungsebenen und der Begleitdynamiken in der evangelischen Kirche offenbart ein tiefgreifendes Systemproblem. Das von Christine Siegl beschriebene „Undoing Professionalität“ erweist sich in der Praxis als ein hochwirksamer Mechanismus, mit dem reale, unkontrollierte Machtausübung kaschiert, Aufarbeitung verweigert und Kritik systematisch entmachtet wird.
Wo professionelle Rollenbilder, funktionierende Kontrollinstanzen und transparente Verfahren durch eine diffuse Pseudo-Familiarität ersetzt werden, verwandelt sich der kirchliche Raum für Betroffene in eine Falle. Die Opfer von Schikanen werden, oft im Rahmen einer Täter-Opfer-Umkehr, mit Verweis auf den „Gemeindefrieden“ oder administrative Ausnahmeregelungen wie den § 79/80 PfDG.EKD aus dem System entfernt, während die strukturellen Ursachen der Konflikte unangetastet bleiben.
Der ungelöste Konflikt als Dauerbedrohung
Diese Praxis der Konflikt„bereinigung“ durch die Verdrängung von Einzelpersonen ist nicht nur moralisch und seelsorgerlich hochgradig problematisch, sondern auch organisatorisch kurzsichtig. Ein Konflikt, der nicht ursachenorientiert und sachgerecht aufgearbeitet wird, verschwindet nicht mit dem Wegzug einer Pfarrfamilie oder mit der Ausgrenzung der Kritiker. Er bricht bei der nächsten Neubesetzung – oft zum Schaden noch unerfahrener Seelsorgerinnen und Seelsorger – an derselben Stelle wieder auf. Die Kette von Zerrüttung, Ausgrenzung und Vertrauensverlust setzt sich nahtlos fort. Zurück bleiben entmutigte Ehrenamtliche, gespaltene Gemeinden und eine Pfarrerschaft, deren Handeln zunehmend von Angst und Rückzug statt von theologischer Profilierung und Zivilcourage geprägt ist.
Die Einlösung der eigenen Rhetorik als Existenzfrage
An dieser Stelle schließt sich der Bogen zu der eingangs zitierten Positionierung von Bischof Ralf Meister. Seine Aussage, dass „alle Personen in Leitungsämtern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Auflösung solcher Konfliktszenarien“ bleiben müssen und die „Fürsorgepflicht gegenüber den beruflich Mitarbeitenden” – und ich füge hinzu: auch gegenüber den ehrenamtlich Mitarbeitenden – “Teil unserer Leitungsverantwortung“ ist, darf kein unverbindliches Lippenbekenntnis bleiben.
An genau diesem Anspruch wird und muss sich die evangelische Kirche messen lassen:
- Rückkehr zu echter Professionalität: Fürsorgepflicht zeigt sich nicht in pastoralen Trostworten bei der Abwicklung von Versetzungsverfahren, sondern im mutigen, rechtzeitigen Einschreiten gegen Mobbing, Entwürdigung und unsachliche Gremienschikanen – auch und gerade dann, wenn dies kirchenpolitisch unbequem ist.
- Transparenz statt Kaschierung: Ein System, das Tatsachen ignoriert, Betroffene mit Maulkörben belegt und sich hinter vorgeblichen „Datenschutzgründen“ verschanzt, verspielt das Wertvollste, das es besitzt, seine moralische und geistliche Glaubwürdigkeit.
- Machtkontrolle zulassen: Kirche muss lernen, Macht nicht länger theologisch zu romantisieren oder zu leugnen, sondern sie als ein Element zu begreifen, das strenger rechtsstaatlicher, unabhängiger und synodaler Kontrolle bedarf.
Menschen – ob in den Gemeinden, in den Pfarrhäusern oder in der breiten Öffentlichkeit – besitzen ein feines Gespür dafür, ob hehre Worte und tatsächliches Handeln einer Organisation übereinstimmen. Wenn die evangelische Kirche den Anspruch erhebt, in einer sich wandelnden Gesellschaft eine verlässliche Stimme für Gerechtigkeit, Würde und Nächstenliebe zu sein, muss sie diese Werte zuerst in den eigenen Strukturen lückenlos leben. Wenn die Diskrepanz zwischen Rhetorik und Realität bestehen bleibt, verliert die Kirche nicht nur engagierte Pfarrpersonen und Ehrenamtliche – sie verspielt am Ende das Vertrauen in die Botschaft, die zu verkündigen sie beauftragt ist.
Anmerkungen
(1) Ausführlich im Beitrag “Undoing Professionalität …” im Blog “Krügers Studien” (zurück)
(2) Marion Schmager wörtlich: Dass in solchen Situationen auch die mittlere Leitungsebene oft keine glückliche Rolle spielt und das Instrument der Versetzung wegen „Ungedeihlichkeit“ (§ 79 PfDG.EKD) die Dynamik im Nachhinein oft belohnt, statt die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, ist auch im Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt längst mehrfach analysiert worden. (zurück)
(3) § 80 Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren
(1) 1Eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes im Sinne des § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 liegt vor, wenn die Erfüllung der dienstlichen oder der gemeindlichen Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. 2Das ist insbesondere der Fall, wenn das Verhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und nicht unbeträchtlichen Teilen der Gemeinde zerrüttet ist oder das Vertrauensverhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerstört ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbräuchlich handelt. 3Die Gründe für die nachhaltige Störung müssen nicht im Verhalten oder in der Person der Pfarrerin oder des Pfarrers liegen. (zurück)
(4) vgl. Marion Schmager (zurück)
(5) Christoph Bergner, Der Verlust der Nähe - Wie die Kirche den Bezug zu sich selbst und zu ihren Mitgliedern verlor; In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 10/2025 (zurück)
(6) vgl. die Thesen von RA Aaron Albrecht aus Bad Hersfeld auf den Seiten der Internetpräsenz der Hannoverschen Pfarrvertretung https://www.pfarrvertretung-hannover.de/ngv.php (aufgerufen am 17.09.2026) (zurück)

