Dienstag, 22. September 2026

Die verordnete Harmonie als Falle

„Undoing Professionalität“, unkontrollierte Zugriffsmacht und die toxische Praxis der Konfliktbereinigung in der evangelischen Kirche

Vorab: Warum dieses Dokument jeden etwas angeht, dem Kirche am Herzen liegt

Nach außen dominiert ein hohes ethisches Bekenntnis: Fürsorge, Nächstenliebe und das Versprechen der Kirchenleitung, niemanden in destruktiven Konflikten allein zu lassen. Doch hinter den Kulissen der Landeskirchen zeigt sich oft eine drastische Realität. Es entladen sich Spannungen an der Basis – in Form von Gremienschikanen, Mobbing und schleichender Entmündigung.

Dieses Dokument beleuchtet mit scharfer Analyse die Tiefenstruktur eines besorgniserregenden Phänomens. Das Streben nach verordneter Harmonie wird zur methodischen Machtfalle.

Die Kernthemen des Dokuments

1. Was bedeutet „Undoing Professionalität“?

Erfahren Sie, wie unter dem Deckmantel von Glauben, Seelsorge und familiärer Eintracht professionelle Distanz, Arbeitsrecht und Transparenz systematisch abgebaut werden. Macht wird rhetorisch geleugnet – und wird genau dadurch unkontrollierbar.

2. Kritische Auseinandersetzung gehört nicht zum kirchlichen Diskurs - wenn Kritik ins Schwarze trifft und schmerzt

Das Dokument zeigt auf, wie das System reagiert, wenn sachlicher Einspruch die Fassade durchbricht.

  • Die Abwicklung von Pfarrpersonen über den Paragrafen der „Ungedeihlichkeit“ (§§ 79/80 PfDG.EKD) hat seit vielen Jahren Systemtradition. Das Verfahren belohnt die Verursacher von Mobbing im Nachhinein und stempelt das Opfer zum Problem um. 

  • Ehrenamtliche, die sachliche Belege einfordern oder sich vor ihre Pfarrpersonen stellen, werden keineswegs als mündige Gemeindeglieder gehört. Sie erfahren dieselbe kompromisslose Ausgrenzung wie Hauptamtliche.  

  • Ihre Solidarität wird verdreht und als „Gemeindespaltung“ gebrandmarkt.

  • Sie werden geschnitten, aus Gremien gedrängt und isoliert.

  • Weichen sie nicht zurück, greift das System zu juristischen Szenarien bis hin zur Androhung einer Strafanzeige, um Kritik im Keim zu ersticken.

3. Warum schweigen Kollegenschaft und Kontrollinstanzen?

Es geht um Fragen wie: Warum greifen Synoden oft nicht durch? Wie führen Informationsasymmetrien, Datenschutz-Argumente, die eigene Existenzangst und das kirchenamtliche Schweigegebot zur Lähmung der Binnensolidarität? 

Was oder wer will Kirche eigentlich sein?

Am Ende stellt das Dokument die entscheidende Existenzfrage für die Zukunft der Kirche: Wie passt der hohe moralische Anspruch mit der drastischen Praxis der internen Machtausübung zusammen?

Eine Kirche, die nach außen eine Stimme für Gerechtigkeit, Würde und Nächstenliebe sein möchte, verspielt ihre gesamte Glaubwürdigkeit, wenn sie kritische Ehrenamtliche entmündigt und Hauptamtliche dem Systemdruck opfert.


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Die doppelte Realität der kirchlichen Macht

2. Der theoretische Rahmen: „Undoing Professionalität“ als Tarnung von Zugriffsmacht

Die Auflösung professioneller Distanz durch Pseudo-Familiarität (Soft Power)

Das Kaschieren von Hierarchie und das Abstreiten von Macht

Die Kehrseite: Das Umschlagen in unkontrollierte Zugriffsmacht

3. Die Eskalation an der Basis: Das Agieren der mittleren Leitungsebene

Systemstress durch ungefilterten Spardruck und Gremienüberforderung

Die Passivität der Leitung und die Logik des geringsten Widerstands

Der Missbrauch der §§ 79/80 PfDG.EKD: Belohnung für die Täter und inszenierte Gerüchteküche

4. Systemische Verdrängung und die Entmündigung der Kritiker

Die Umdeutung von Solidarität zur „Gemeindespaltung“

Die Ausgrenzung kritischer Ehrenamtlicher und das Diktat der Stützung

Faktenverweigerung und die Psychologisierung von Kritik

Die Logik des geschlossenen Systems: Immunisierung um jeden Preis

5. Die Ohnmacht der Kontrollinstanzen und der Kollegenschaft

Das Versagen und das strukturelle Defizit synodaler Kontrolle

Die schwache Position der Pfarrervertretungen und Pfarrvereine

Die Paralyse der Binnensolidarität: Angst und das Schutzkonzept der Kollegenschaft

Die juristische Festung: Art. 140 GG, kirchlicher Rechtsweg und der Zermürbungskrieg

6. Fazit & Messlatte: Wenn Glaubwürdigkeit verspielt wird

Der ungelöste Konflikt als Dauerbedrohung

Die Einlösung der eigenen Rhetorik als Existenzfrage

1. Einleitung: Die doppelte Realität der kirchlichen Macht

In den Diskursen über die Zukunft und Gestalt der evangelischen Kirche nimmt die Frage nach dem Umgang mit Macht, Leitung und internen Konflikten eine Schlüsselstellung ein. Formell bekennt sich die kirchliche Leitungsebene zu einem hohen ethischen und seelsorgerlichen Anspruch. Stellvertretend hierfür steht die Positionierung des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister im Interview mit dem Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt (Heft 8/2026):

„Alle Personen in Leitungsämtern bleiben Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Auflösung solcher Konfliktszenarien. [...] Die Fürsorgepflicht gegenüber den beruflich Mitarbeitenden ist Teil unserer Leitungsverantwortung. Niemand darf in destruktiven Konflikten allein bleiben.“

Diese Rhetorik steckt die Messlatte sehr hoch. Sie suggeriert eine verlässliche Schutzstruktur, ein offenes Ohr der Hierarchie und ein bedingungsloses Einstehen der Dienstherrin für die ihr Anvertrauten. Kirche will und muss sich an genau diesem eigenen Anspruch messen lassen.

Die erlebte Realität an der Basis der Landeskirchen zeichnet jedoch ein völlig anderes, drastisches Bild. Wie Marion Schmager in ihrem Beitrag „Ein profiliertes Pfarramt. Wie theologische Identität den Sparzwang übersteht“ (Deutsches Pfarrerblatt 8/2026) fundiert aufzeigt, nehmen Schikanen, Mikromanagement durch Gremien und destruktive Konflikte bis hin zu systematischem Mobbing massiv zu. Aus der Beratungspraxis des Vereins DA.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche lässt sich diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit lückenlos bestätigen. Betroffene Pfarrpersonen und kirchliche Mitarbeitende erleben die leitenden Ebenen im Krisenfall eben nicht als rettenden Schutzraum, sondern nicht selten als Mit-Akteure oder gar Beschleuniger einer isolierenden Eskalation. Der verordnete Reform- und Spardruck erzeugt an der Basis einen extremen “Systemstress” (Schmager), der sich ungefiltert an den handelnden Personen entlädt – während die mittlere und obere Leitungsebene im Konfliktfall primär auf die Befriedung des Systems und die Wiederherstellung äußerer Ruhe setzt.

Um die Tiefenstruktur dieser kirchlichen Praxis zu verstehen, greift ein bloßer Verweis auf individuelles Versagen oder mangelnde Kommunikationsbereitschaft zu kurz. Ausgehend von den theoretischen Analysen von Christine Siegl („Macht – Missbrauch – Schutz. Praxistheoretische Perspektiven auf Macht- und Gewaltverhältnisse in der evangelischen Kirche“, Deutsches Pfarrerblatt 8/2026) wird die eigentliche Systemlogik offenbar. Unter dem Deckmantel von Gemeinschaft, Geistlichkeit, Glauben und vorgeblicher Fürsorge findet ein flächendeckendes „Undoing Professionalität“ statt.

Die zentrale These meines Aufsatzes in der Auseinandersetzung mit den drei genannten Artikeln im Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt (8/2026) lautet: 

Die methodische Entgrenzung professioneller Rollen und die Pflege einer diffusen Pseudo-Familiarität (Soft Power) dienen innerhalb der evangelischen Kirche dazu, ein existierendes, knallhartes Machtgefälle zu kaschieren. Durch das Überlagern sachlicher und arbeitsrechtlicher Standards mit pastoral-harmonisierenden Motiven werden Verantwortliche auf den Leitungsebenen systematisch gegen Kritik immunisiert, die Täter-Opfer-Umkehr gefördert und etablierte Machtstrukturen gegen jede inhaltliche und faktische Anfechtung abgesichert.

Ich empfehle dringend die eigene Lektüre der drei genannten Aufsätze, auf die ich mich im nachfolgenden Text immer wieder beziehen werde!

  • Meister, Ralf (2026): „Strukturfragen gegen den Trend verhandeln“. Interview über die Bearbeitung destruktiver Konflikte. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026
  • Schmager, Marion (2026): Ein profiliertes Pfarramt. Wie theologische Identität den Sparzwang übersteht. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026
  • Siegl, Christine (2026): Macht – Missbrauch – Schutz. Praxistheoretische Perspektiven auf Macht- und Gewaltverhältnisse in der evangelischen Kirche. In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 8/2026

Die Texte sind auch online abrufbar: https://www.pfarrerverband.de/zeitschrift/aktuelle-beitraege; über die Suchfunktion im Archiv des Pfarrerblatts lassen sich die Artikel finden. 

2. Der theoretische Rahmen: „Undoing Professionalität“ als Tarnung von Zugriffsmacht 

(nach Christine Siegl)

Um die Entstehung und Verschärfung destruktiver Konflikte in der Kirche nicht fälschlich als reine Befindlichkeitsstörungen oder persönliche Befangenheiten abzutun, bedarf es einer praxistheoretischen Analyse der institutionellen Bedingungen. Christine Siegl liefert mit ihren Untersuchungen zu den Macht- und Gewaltverhältnissen in der evangelischen Kirche das theoretische Instrumentarium, um die dahinterliegenden Muster freizulegen.

Christine Siegls Ausgangspunkt ist die empirische Analyse von Konstellationen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum. Ihre praxistheoretischen Befunde und Kategorien zeigen jedoch mit erschreckender Klarheit, dass dieselben organischen Schutz- und Abwehrmechanismen keineswegs auf Fälle sexuellen Missbrauchs beschränkt sind. Die von ihr freigelegten Strukturen lassen sich mehr oder weniger 1:1 auf den alltäglichen, strukturellen Machtmissbrauch, auf Gremienschikanen und auf Mobbing im kirchlichen Dienst übertragen. (1)

Im Zentrum dieser Übertragung steht das Phänomen des „Undoing Professionalität“, ein Prozess, in dem rechtsstaatliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Standards schleichend abgebaut, unterlaufen oder durch rollenfremde und diffus-familiäre Verhaltensmuster ersetzt werden.

Die Auflösung professioneller Distanz durch Pseudo-Familiarität (Soft Power)

Ein zentraler Wirkungsmechanismus dieses Phänomens ist die Zufuhr von Soft Power in Form einer inszenierten Pseudo-Familiarität. Die Kirche neigt qua ihres geistlichen Selbsteinschätzungsrahmens dazu, Arbeits- und Leitungsverhältnisse nicht als funktionale, rechtsförmige Dienstverhältnisse zu definieren, sondern als Werte- und Lebensgemeinschaft zu verklären. Durch diese künstliche Auflösung professioneller Distanz werden arbeitsrechtliche, organisatorische und sachliche Konflikte systematisch entfunktionalisiert.

  • Moralisierung statt Klärung: Das Einfordern von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz, das Pochen auf Dienstpflichten der Dienstherrin oder das sachliche Kritisieren von Fehlentscheidungen werden nicht als legitime professionelle Positionen verhandelt. Sie werden geistlich umgedeutet und moralisiert – als Mangel an Hingabe, als Verstoß gegen das biblische Liebesgebot oder als destruktive Störung der „evangelischen Gemeinschaft“.

  • Widerstandskiller Harmonie: Der kollektive Zwang zur Harmonie fungiert als effektiver Entwaffnungsmechanismus. Wer strukturelle Missstände beim Namen nennt, bricht das ungeschriebene Gebot der familiären Eintracht und gerät dadurch sofort in Begründungszwang.

Das Kaschieren von Hierarchie und das Abstreiten von Macht

Das Erbe des „Dienstgemeinschafts“-Gedankens führt dazu, dass reale Machtstrukturen, funktionale Hierarchien und Weisungsbefugnisse in der kirchlichen Kommunikation rhetorisch leugnend überdeckt werden. Anstatt Macht als notwendiges, aber kontrollbedürftiges Element von Leitung transparent zu machen, Grenzen zu ziehen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen, wird so getan, als bewege man sich in einer geschwisterlichen, vertrauensvollen „Familie“, in der Macht gar keine Rolle spiele.

Dieses Abstreiten von Macht entzieht der Leitung jedoch nicht ihre Wirkung, sondern macht sie im Gegenteil unkontrollierbar. Wenn offiziell keine Hierarchie existieren darf, kann Macht auch nicht offiziell kontrolliert, limitiert oder kritisiert werden. Die Fiktion der Machtfreiheit schützt somit nicht die Untergeordneten, sondern ausschließlich die Machthaber vor Rechenschaft und Transparenz.

Die Kehrseite: Das Umschlagen in unkontrollierte Zugriffsmacht

Fehlt es in einer Organisation an klarer professioneller Rollenklarheit und funktionierenden Distanznormen, verkehrt sich das Recht in sein Gegenteil. Die ehemals schützende Funktion von Amt, Dienstrecht und Verfahren verwandelt sich in unkontrollierte Zugriffsmacht der Leitungsebenen.

Zugriffsmacht meint die Fähigkeit von Leitungspersonen und Gremien, Verfahren, Räume, Informationen und Zeitabläufe nach eigenem Ermessen zu steuern und zum eigenen Schutz zu instrumentalisieren. In einem System des „Undoing Professionalität“ führt dies – unabhängig davon, ob es um sexuellen oder um strukturellen Machtmissbrauch geht – zu drastischen Konsequenzen für die Betroffenen.

  • Verweigerung der Sachebene: Sachliche Argumente, schriftliche Belege oder ordnungsgemäß geführte Protokolle verlieren ihre Feststellungskraft. Da der Konflikt auf der Ebene der Haltung und Gesinnung verhandelt wird, kann die Leitungsebene Fakten schlicht ignorieren oder als „unrelevant für die geistliche Zerrüttung“ beiseite wischen.

  • Markierung als Systemfeind: Wer den Mythos der friedvollen „Familie“ durch beharrliches Pochen auf Recht, Transparenz oder professionelle Standards stört, wird vom Opfer zum Aggressor umdefiniert. Nicht die Schikane oder der Machtmissbrauch gelten fortan als Problem, sondern die Weigerung des Individuums, sich der verordneten Harmonie unterzuordnen.

Damit wird die praxistheoretische Folie greifbar. „Undoing Professionalität“ ist kein zufälliges Nebenprodukt kirchlicher Vereinsmeierei, sondern die Voraussetzung dafür, dass struktureller Machtmissbrauch geräuschlos, sakral verbrämt und unter Berufung auf das Wohl der Kirche exekutiert werden kann.

3. Die Eskalation an der Basis: Das Agieren der mittleren Leitungsebene 

(nach M. Schmager)

Die Übertragung der theoretischen Befunde auf die praxiseigene Realität kirchlichen Alltags zeigt sich besonders deutlich dort, wo der makrostrukturelle Reformdruck der Gesamtkirche auf die örtliche Gemeinde trifft. Marion Schmager beschreibt in ihrem Beitrag eindrücklich, wie der finanzielle und personelle Rückbau zu einem dauerhaften „Systemstress“ an der Basis führt. Da die eigentlichen Ursachen dieses Wandels für die Akteure vor Ort kaum greifbar sind, entladen sich Überforderung und Frustration in Form von Mikromanagement, Schikanen und Mobbing – vor allem gegenüber der Pfarrperson als dem „sichtbaren Gesicht der Kirche vor Ort“.

In diesem spannungsgeladenen Gefüge kommt der mittleren Leitungsebene – allen voran den Superintendentinnen und Superintendenten bzw. Dekaninnen und Dekanen – eine Schlüsselrolle zu. Während Landesbischof Ralf Meister die ephorale Ebene als geschulte Instanz zur frühzeitigen Deeskalation und Wahrnehmung der Fürsorgepflicht zeichnet, enthüllt die Beratungspraxis eine gegenteilige Realität. Die mittlere Leitungsebene agiert im Krisenfall nicht selten als Verschärferin des Konflikts. Wie Marion Schmager zutreffend ausführt, spielt die mittlere Führungsebene in solchen Eskalationsszenarien keineswegs die ihr zugedachte schützende Rolle, sondern erweist sich in der Praxis häufig als struktureller Überforderungsfaktor, der die Dynamik vollends entgleisen lässt. (2)

Systemstress durch ungefilterten Spardruck und Gremienüberforderung

Die Verfassungsstruktur der Landeskirche versetzt ehrenamtliche Kirchengemeinderäte und Kirchenvorstände in ein fundamentales Dilemma. Sie sollen schmerzhafte Managemententscheidungen – wie Gebäudeschließungen, Fusionen oder Stelleneinsparungen – fällen und nach außen vertreten, obwohl sie hierfür weder ausgebildet noch professionell zugerüstet sind. Nach oben hin gegenüber den Vorgaben der Landeskirche machtlos und gegenüber der lokalen Öffentlichkeit im Rechtfertigungsdruck, neigen überforderte Gremien zu Abwehrreaktionen. Sie verweigern die Kooperation mit der Pfarrperson, verstricken sich in kleinteilige Kontrolle oder organisieren einen schleichenden Boykott.

An dieser Stelle entsteht häufig eine toxische Wechselwirkung, die den Konflikt erst recht anheizt:

  • Präventive Abwehr durch Autoritarismus: Aus der begründeten Befürchtung heraus, vom Gremium blockiert oder vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, neigen Pfarrpersonen in solchen Stresssituationen dazu, genau dieses Reaktionsmuster vorwegzunehmen. Sie begegnen dem erwarteten Widerstand des Kirchenvorstands mit einem überproportional autoritären Auftreten, klammern sich an ihre formale Leitungsposition oder versuchen, Beschlüsse im Alleingang durchzudrücken.

  • Die selbsterfüllende Prophezeiung: Dieser autoritäre Reflex ist jedoch hochgradig kontraproduktiv. Anstatt die Zusammenarbeit zu sichern, provoziert das dominierende Auftreten der Pfarrperson bei den ehrenamtlichen Mitgliedern erst recht das Gefühl der Entmündigung und des Machtverlusts. Es verstärkt die Abwehrhaltung des Gremiums massiv und führt exakt zu den Blockaden, Boykotten und Schikanen, die die Pfarrperson durch ihr präventives Durchgreifen eigentlich verhindern wollte.

In dieser unfruchtbaren Wechselwirkung schaukeln sich Gremium und Pfarramt gegenseitig hoch – bis die Pfarrperson schließlich als isolierte Einzelkämpferin oder Einzelkämpfer einer geschlossen Mauer des Kirchengemeinderats gegenübersteht und das System nach der mittleren Leitungsebene rufen lässt.

Die Passivität der Leitung und die Logik des geringsten Widerstands

Anstatt in solchen Situationen die Pfarrperson vor unberechtigten Übergriffen zu schützen – auch vor sich selbst – und die strukturellen Ursachen des Konflikts klar zu benennen, wählt die mittlere Leitungsebene aus einer reflexhaften Systemerhaltungslogik heraus häufig den Weg des geringsten Widerstands.

  • Funktionale Ruhestellung: Das vorrangige Ziel der Leitungsinstanz besteht oft darin, die „Ruhe im Kirchenkreis bzw. Dekanat“ wiederherzustellen und Schlagzeilen sowie langwierige Auseinandersetzungen mit einem ganzen Gremium zu vermeiden.

  • Isolierung statt Rückendeckung: Da ein Kirchenvorstand nicht einfach abgesetzt werden kann und die Konfliktaustragung mit Ehrenamtlichen als kirchenpolitisch unpopulär gilt, wird der Druck auf das schwächste Glied in der Kette umgeleitet, auf die einzelne Pfarrperson.

Der Missbrauch der §§ 79/80 PfDG.EKD: Belohnung für die Täter und inszenierte Gerüchteküche

Das wirksamste Instrument dieser unkontrollierten Zugriffsmacht ist das rechtliche Verfahren zur Versetzung wegen „Ungedeihlichkeit“ (§ 79/80 PfDG.EKD). Was formal als Verfahrenssicherung für unheilbare Ausnahmesituationen gedacht ist, entfaltet in der Praxis eine hochtoxische Wirkung.

  • Die Absurdität der Rechtsnorm: Bereits der Gesetzestext offenbart das ungleiche Kräfteverhältnis in reinster Form. Explizit heißt es in den rechtlichen Regelungen, dass das Verschulden für die zerrüttete Situation nicht im Verhalten der Pfarrperson begründet sein muss (3). Damit wird ein rechtliches Sonderkonstrukt geschaffen. Eine Pfarrperson kann völlig schuldlos Opfer von Mobbing, Schikanen oder Verleumdungen werden – und genau diese Opferrolle wird schlussendlich als formaler Grund genutzt, um sie aus dem Amt zu entfernen.

  • Die Drohkulisse und Täter-Opfer-Umkehr: Häufig bedarf es gar nicht des formal vollzogenen Verfahrens; bereits das offene oder subtile Androhen der Anwendung der §§ 79/80 PfDG.EKD durch die Leitungsebene oder den Kirchenvorstand reicht aus, um Pfarrpersonen in die Kapitulation zu treiben. Das System belohnt damit im Nachhinein die Verursacher des Mobbings (4). Wer laut und unnachgiebig genug agiert, wird durch die Leitungsebene damit belohnt, dass die missliebige Pfarrperson weichen muss.

  • Freistellung, Schweigepflicht und Ruin der Reputation: Wie zurückliegende und aktuelle Fälle drastisch verdeutlichen, geht mit solchen Verfahren häufig eine sofortige Freistellung vom Dienst einher. Die Gründe dafür werden von der Kirchenleitung mit Verweis auf angeblichen „Datenschutz“ eisern verschwiegen.

  • Diese administrative Mauer des Schweigens bringt die Gerüchteküche vor Ort erst recht zum Brodeln.

  • Tritt die Kirchenleitung dem dann mit der verunglückten Floskel entgegen, das Verfahren habe „nichts mit sexualisierter Gewalt zu tun“, ist die gesellschaftliche Katastrophe für die Pfarrperson vollkommen. Durch das unbedachte Dementi verfängt in der Öffentlichkeit erst recht der Verdacht, es müsse sich um ein schreckliches Delikt handeln.

  • Während die Rufschädigung unaufhaltsam voranschreitet, wird den betroffenen Pfarrpersonen von der Dienstherrin ein striktes Maulkorberlass auferlegt. Wagen sie es dennoch, sich gegen die Verdächtigungen öffentlich zur Wehr zu setzen, wird ihnen umgehend ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen vorgeworfen.

  • Menschliche und existenzielle Entwurzelung: Für die Betroffenen bedeutet dieses Vorgehen die vollständige Zermürbung. Da der Pfarrberuf traditionell mit Residenzpflicht und der Verwebung von Dienst- und Lebensraum einhergeht, bedeutet die erzwungene Abberufung nicht nur den Verlust der beruflichen Existenz und Ehre, sondern das abrupte Herausreißen einer gesamten Familie aus ihrem sozialen Umfeld und dem Pfarrhaus.

Indem die Leitungsebene das rechtliche Instrumentarium der Ungedeihlichkeit und der Freistellung als Abwicklungsmechanismus nutzt, verfällt sie genau jenem „Undoing Professionalität“. Anstatt Konflikte arbeitsrechtlich, ursachenorientiert und im Sinne der Fürsorgepflicht aufzuarbeiten, wird eine administrative Machtdemonstration exekutiert, die das Opfer ruiniert und das System unangetastet lässt.

4. Systemische Verdrängung und die Entmündigung der Kritiker

Die Dynamik kirchlicher Machtausübung beschränkt sich keineswegs auf die Beziehung zwischen der mittleren Leitungsebene und der einzelnen Pfarrperson. Wenn ein Konflikt erst einmal die Ebene der administrativen Abwicklung erreicht hat, greift ein flächendeckendes System der Verdrängung, das alle Beteiligten erfasst, die es wagen, das Handeln der Leitung zu hinterfragen oder Fakten einzufordern.

Die Umdeutung von Solidarität zur „Gemeindespaltung“

Ein besonders paradoxer Mechanismus im Rahmen dieser Machtpraxis zeigt sich im Umgang mit engagierten Gemeindegliedern. Stellen sich Gemeindemitglieder nach dem Bekanntwerden von Schikanen oder drohenden Versetzungsverfahren schützend vor ihre Pfarrperson, wird dieses Engagement von den leitenden Ebenen keineswegs als Zeichen lebendiger, mündiger Gemeinde oder als berechtigte Kritik gewertet.

Vielmehr wird die Solidarisierung der Basis durch die Leitungsebene umgedeutet. Das Eintreten für die Pfarrperson wird formal als Beleg dafür gewertet, dass die „Gemeinde tief gespalten“ sei und der „Gemeindefrieden“ nicht mehr wiederhergestellt werden könne. Die Solidarität der Gemeinde wird somit zur Begründung für genau die Maßnahme instrumentalisiert, gegen die sich der Protest richtet – die Entfernung der Pfarrperson. Was zurückbleibt, ist keine befriedete Struktur, sondern eine zutiefst verunsicherte, vor den Kopf gestoßene Gemeinde, die das Vertrauen in die Redlichkeit von Kirchenvorstand und Kirchenleitung nachhaltig verloren hat.

Die Ausgrenzung kritischer Ehrenamtlicher und das Diktat der Stützung

Gleiche Strategien der Zugriffsmacht greifen, wenn Ehrenamtliche es wagen, Leitungspersonen der mittleren Ebene (wie Superintendentinnen und Superintendenten bzw. Dekaninnen und Dekane) sachlich zu kritisieren. An die Stelle eines Dialogs auf Augenhöhe tritt eine kompromisslose Ausgrenzung.

Kritische Ehrenamtliche erfahren dieselbe Behandlung wie die betroffenen Pfarrpersonen. Sie werden geschnitten, aus Entscheidungsprozessen gedrängt und isoliert. Die höheren kirchlichen Ebenen eilen der mittleren Leitungsebene dabei nahezu reflexhaft zu Hilfe. Das System schützt sich selbst durch ein ungeschriebenes Gesetz der Kaskadensolidarität nach oben. Die Leitungsperson der mittleren Ebene wird von der obersten Führung mit allen verfügbaren Mitteln gestützt – völlig ungeachtet dessen, ob der betroffenen Leitungsperson eklatante Verfahrensfehler, Fürsorgepflichtverletzungen oder Falschdarstellungen nachgewiesen werden können.

Lässt die Kritik der Ehrenamtlichen nicht nach, scheut das System vor einer radikalen Grenzüberschreitung nicht zurück. Den kritischen Ehrenamtlichen wird keineswegs mit argumentativer Auseinandersetzung begegnet, sondern mit juristischen Szenarien bis hin zur Androhung einer Strafanzeige. Durch diese kirchenamtliche Einschüchterungstaktik wird der sachliche Diskurs vollends im Keim erstickt und das Ehrenamt unter Ausnutzung des institutionellen Machtgefälles wirksam zum Schweigen gebracht.

Faktenverweigerung und die Psychologisierung von Kritik

Ein zentrales Merkmal dieses in sich geschlossenen Systems ist die konsequente Weigerung, sich auf die Sachebene einzulassen. 

  • Ignorieren von Belegen: Protokolle, schriftliche Zusagen, Aktenvermerke und belegbare Tatsachen, die den Darstellungen der Leitung widersprechen, werden schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen oder als „arbeitsrechtlich nicht relevant“ deklariert.

  • Täter-Opfer-Umkehr und Pathologisierung: Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung setzt die Kirchenleitung auf die Psychologisierung der Kritikerinnen und Kritiker. Wer Widerstand leistet, wird dekonstruiert.

  • Jüngere oder unerfahrene Pfarrpersonen und Ehrenamtliche werden als „überfordert“, „nicht belastbar“ oder „nicht teamfähig“ charakterisiert.

  • Ältere Kritikerinnen und Kritiker werden dahingehend psychologisiert, sie seien „in der Vergangenheit verhaftet“, gelten als „veränderungsunwillig“ oder seien emotional nicht in der Lage, sich von veralteten Kirchenbildern zu lösen.

Durch diese Pathologisierung entzieht sich die Leitung der Notwendigkeit, sachliche Argumente zu widerlegen. Kritik wird nicht mehr als inhaltlicher Beitrag verhandelt, sondern als persönliches Defizit der kritisierenden Person abgelegt.

Die Logik des geschlossenen Systems: Immunisierung um jeden Preis

In der Gesamtschau dieser Abwehrmechanismen wird die organisationstheoretische Natur des Problems greifbar. Die kirchenleitenden Ebenen agieren nach der Logik eines in sich geschlossenen, ideologisierten Systems.

Ein solches System zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht mehr in der Lage ist, Sachargumente aufzunehmen, belegte Fakten zu verarbeiten oder berechtigte Kritik als Anstoß zur Selbstdistanzierung zu nutzen.

  • Systematische Verstummung durch Sakralisierung: Kritikerinnen und Kritiker werden durch eine Mischung aus verordnetem Schweigen, administrativer Isolation und theologisch-geistlicher Aufladung wirksam neutralisiert. Wer die Praxis der Leitung hinterfragt, wird rhetorisch rasch in die Nähe einer Gefährdung des „evangelischen Friedens“ oder gar des Glaubens gerückt.

  • Selbsterhalt um den Preis der Selbstzerstörung: Das geschlossene System schützt seine eigenen Machtstrukturen und Entscheidungsträger um jeden Preis – selbst wenn dieser Preis im schrittweisen Ausbluten der eigenen Basis, der psychischen Beschädigung hoch engagierter Mitarbeitender und dem vollständigen Verlust der gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit besteht.

  • Das blinde Auge der Macht: Das Tragische an dieser Dynamik ist, dass das Handeln von den Akteuren auf den Leitungsebenen oft gar nicht als Machtmissbrauch wahrgenommen wird. Durch die Überlagerung von Verwaltungslogik und geistlichem Sendungsbewusstsein wird die Ausgrenzung von Kritikern intern als unumgängliche „Wahrung des Gemeindefriedens“ oder als „Verantwortung für das Ganze“ geadelt.

Genau diese subjektive Gutgläubigkeit der Verantwortlichen macht den Ausbruch aus dem geschlossenen System so extrem schwierig. Wer überzeugt ist, im Namen des Friedens und der Kirche zu handeln, ist für korrigierende Sachargumente von außen schlicht unempfänglich.

5. Die Ohnmacht der Kontrollinstanzen und der Kollegenschaft

Dass das System der unkontrollierten Zugriffsmacht und der verordneten Harmonie nahezu ungehindert greifen kann, liegt nicht zuletzt an der Schwäche derjenigen Instanzen, die eigentlich als Korrektiv, Schutzraum oder Kontrollorgan fungieren müssten. Diese strukturelle Ohnmacht durchzieht alle Ebenen der kirchlichen Binnenstruktur – von den gewählten parlamentarischen Vertretungen über den Rechtsweg bis hin zur eigenen Kollegenschaft.

Das Versagen und das strukturelle Defizit synodaler Kontrolle

Synoden sind verfassungsrechtlich als Parlamente der Kirche konzipiert, doch in der Praxis werden sie im Konfliktfall systematisch entmachtet.

  • Informationsasymmetrie und Schweigegebot: Die mittlere und obere Leitungsebene nutzt das Instrument des verordneten Schweigens, die Berufung auf den „Datenschutz“ oder die Einstufung von Vorgängen als vertrauliche „Personalangelegenheit“, um synodale Gremien von echten Informationen abzuschneiden.

  • Gefällige Entmündigung: Als ehrenamtliche Organe konzipiert, fehlen den Synoden gegenüber dem eingespielten Verwaltungs- und Juristenapparat der Landeskirchenämter oft die nötigen Einsichtsrechte, die juristische Expertise, unabhängige Kontrollinstrumente und schlichtweg die Zeit, im sich in komplexe Strukturen einzuarbeiten. Anstatt als Aufsichtsorgan wirksam Paroli zu bieten, werden Synoden von der Exekutive mit formalen Berichten abgespeist und so oft zu reinen Akklamationsorganen degradiert, die das Handeln der Leitung nachträglich abnicken oder schweigend hinnehmen. (5)

Das Ergebnis ist ein eklatantes Demokratie- und Kontrolldefizit. Konflikte werden nicht aufgearbeitet, sondern zugedeckt. Tritt nach der Entfernung einer Pfarrperson eine neue Kraft die Nachfolge an, bleiben die ungelösten strukturellen Probleme bestehen – die nächste Katastrophe ist bereits vorprogrammiert.

Die schwache Position der Pfarrervertretungen und Pfarrvereine

Man könnte vermuten, dass Berufsverbände wie die Pfarrvereine oder die gewählten Pfarrervertretungen in solchen Krisen als wirksamer Schutzschild für die Betroffenen auftreten. Doch auch hier offenbart sich eine tiefgreifende Asymmetrie.

  • Keine echte Gewerkschaftsfunktion: Die historisch gewachsene Rolle der Pfarrvereine schwankt bis heute zwischen geselligem Standesverein, theologischer Akademie und moderater Interessensvertretung. Eine durchsetzungsstarke, gewerkschaftliche Kampffähigkeit fehlt weitgehend.

  • Ungleiches Kräfteverhältnis: Gegenüber dem behördlichen Machtapparat der Landeskirchenämter mit ihren juristischen Stäben agieren Pfarrervertretungen oft aus einer Bittstellerposition heraus. Sie verfügen weder über echte Mitbestimmungsrechte bei Einzelfallentscheidungen nach § 79/80 PfDG.EKD noch über verfahrensrechtliche Handhaben, um schikanöses Handeln von Superintendenturen wirksam zu stoppen. Oft bleibt ihnen nur die Rolle der seelsorgerlichen Begleitung des Opfers auf dem Weg in die versetzungsrechtliche Abwicklung.

Die Paralyse der Binnensolidarität: Angst und das Schutzkonzept der Kollegenschaft

Das vielleicht bitterste Phänomen in diesem Gefüge ist das Schweigen der direkten Kollegenschaft. Wenn eine Pfarrperson im Nachbarpfarramt ins Visier des Kirchenvorstands oder der Superintendentur gerät, bleibt die kollegiale Solidarität in der Regel aus. Hier greifen die zu Beginn beschriebenen psychologischen und systemischen Abwehrmechanismen mit voller Härte.

  • Das Magische Denken („Victim Blaming“): Um die eigene Existenzangst zu beruhigen, redet sich die Kollegenschaft ein, der betroffenen Person müsse tatsächlich ein schwerwiegendes Versäumnis unterlaufen sein („Der hat sich aber auch ungeschickt angestellt“, „Sie war eben nicht integrativ genug“). Durch diese Täter-Opfer-Umkehr schafft man einen moralischen Sicherheitsabstand zum Opfer und wiegt sich in der trügerischen Hoffnung: „Mir kann das nicht passieren, solange ich mich kooperativ verhalte.“

  • Die Angst vor Ansteckung: Wer sich öffentlich neben eine isolierte Kollegin oder einen isolierten Kollegen stellt, gerät selbst in den Fokus der leitenden Zugriffsmacht. Die Sorge, als „Problemfall“, „Nestbeschmutzer“ oder „nicht teamfähig“ gebrandmarkt zu werden, lähmt jede offene Opposition.

  • Ausnutzung des Systemstresses (Divide et Impera): In Zeiten von Pfarrplanungen, Stelleneinsparungen und Ressourcenverknappung entsteht eine verdeckte Konkurrenzsituation. Wer den Konflikt des Nachbarn ignoriert oder sich leise auf die Seite der Leitung stellt, erhofft sich Schonung bei der nächsten Kürzungswelle oder Vorteile bei künftigen Strukturentscheidungen.

So schließt sich der Kreis. Durch die Verweigerung von Transparenz durch die Leitung, die Machtlosigkeit der Vertretungsorgane und die von Angst geleitete Passivität der Kollegenschaft wird die betroffene Pfarrperson vollkommen isoliert. Das System schützt sich selbst, indem es die Kontrollinstanzen neutralisiert und das Individuum der unkontrollierten Macht der Hierarchie schutzlos ausliefert.

Die juristische Festung: Art. 140 GG, kirchlicher Rechtsweg und der Zermürbungskrieg

Zu der organisatorischen und seelsorgerlichen Hilflosigkeit tritt eine fundamentale rechtliche Asymmetrie, die Betroffenen ohne hochspezialisierte anwaltliche Vertretung von vornherein jede Chance nimmt. Die Praxis zeigt unmissverständlich, dass eine betroffene Pfarrperson in solchen Konflikten ohne versierte juristische Vertretung absolut verloren ist.

Das System schützt sich hierbei durch seine staatskirchenrechtliche Sonderstellung:

  • Die Abschottung nach außen: Mit Berufung auf das im Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht pochen die Landeskirchen eisern auf ihre Sonderstellung. Disziplinar-, Versetzungs- und Ungedeihlichkeitsverfahren verbleiben ausschließlich in der Hand kirchlicher Instanzen und Verwaltungsgerichte.

  • Der ungleiche Rechtsweg: Während privatrechtlich angestellte kirchliche Mitarbeitende (etwa in Diakonie oder Kirchengemeinden) nach Durchlaufen des kirchlichen Rechtswegs immerhin die Möglichkeit haben, vor unabhängigen staatlichen Arbeitsgerichten zu klagen, bleibt der Pfarrerschaft im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis dieser Weg versperrt. Sie ist auf den kirchlichen Instanzenzug angewiesen – ein System, in dem die Dienstherrin Richterin in eigener Sache ist.

  • Taktik der Zermürbung: Selbst dort, wo der Weg zu staatlichen Gerichten offensteht oder kirchliche Verwaltungsgerichte angerufen werden, nutzen die kirchenleitenden Ebenen den verfahrensrechtlichen Zeitfaktor systematisch aus. Die Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin, verursachen immensen finanziellen Druck und wirken auf die Betroffenen und ihre Familien zermürbend.

Das Recht verkommt so von einem Garanten für Fairness und Schutz zu einer administrativen Festung (6). Die Kirchenleitung setzt ihre Interessen über den langen Atem des Apparats durch, während sich das Individuum finanziell, gesundheitlich und beruflich aufreibt.

6. Fazit & Messlatte: Wenn Glaubwürdigkeit verspielt wird

Die Analyse der strukturellen Machtverhältnisse, des Agierens der mittleren Leitungsebenen und der Begleitdynamiken in der evangelischen Kirche offenbart ein tiefgreifendes Systemproblem. Das von Christine Siegl beschriebene „Undoing Professionalität“ erweist sich in der Praxis als ein hochwirksamer Mechanismus, mit dem reale, unkontrollierte Machtausübung kaschiert, Aufarbeitung verweigert und Kritik systematisch entmachtet wird.

Wo professionelle Rollenbilder, funktionierende Kontrollinstanzen und transparente Verfahren durch eine diffuse Pseudo-Familiarität ersetzt werden, verwandelt sich der kirchliche Raum für Betroffene in eine Falle. Die Opfer von Schikanen werden, oft im Rahmen einer Täter-Opfer-Umkehr, mit Verweis auf den „Gemeindefrieden“ oder administrative Ausnahmeregelungen wie den § 79/80 PfDG.EKD aus dem System entfernt, während die strukturellen Ursachen der Konflikte unangetastet bleiben.

Der ungelöste Konflikt als Dauerbedrohung

Diese Praxis der Konflikt„bereinigung“ durch die Verdrängung von Einzelpersonen ist nicht nur moralisch und seelsorgerlich hochgradig problematisch, sondern auch organisatorisch kurzsichtig. Ein Konflikt, der nicht ursachenorientiert und sachgerecht aufgearbeitet wird, verschwindet nicht mit dem Wegzug einer Pfarrfamilie oder mit der Ausgrenzung der Kritiker. Er bricht bei der nächsten Neubesetzung – oft zum Schaden noch unerfahrener Seelsorgerinnen und Seelsorger – an derselben Stelle wieder auf. Die Kette von Zerrüttung, Ausgrenzung und Vertrauensverlust setzt sich nahtlos fort. Zurück bleiben entmutigte Ehrenamtliche, gespaltene Gemeinden und eine Pfarrerschaft, deren Handeln zunehmend von Angst und Rückzug statt von theologischer Profilierung und Zivilcourage geprägt ist.

Die Einlösung der eigenen Rhetorik als Existenzfrage

An dieser Stelle schließt sich der Bogen zu der eingangs zitierten Positionierung von Bischof Ralf Meister. Seine Aussage, dass „alle Personen in Leitungsämtern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Auflösung solcher Konfliktszenarien“ bleiben müssen und die „Fürsorgepflicht gegenüber den beruflich Mitarbeitenden” – und ich füge hinzu: auch gegenüber den ehrenamtlich Mitarbeitenden – “Teil unserer Leitungsverantwortung“ ist, darf kein unverbindliches Lippenbekenntnis bleiben.

An genau diesem Anspruch wird und muss sich die evangelische Kirche messen lassen:

  • Rückkehr zu echter Professionalität: Fürsorgepflicht zeigt sich nicht in pastoralen Trostworten bei der Abwicklung von Versetzungsverfahren, sondern im mutigen, rechtzeitigen Einschreiten gegen Mobbing, Entwürdigung und unsachliche Gremienschikanen – auch und gerade dann, wenn dies kirchenpolitisch unbequem ist.

  • Transparenz statt Kaschierung: Ein System, das Tatsachen ignoriert, Betroffene mit Maulkörben belegt und sich hinter vorgeblichen „Datenschutzgründen“ verschanzt, verspielt das Wertvollste, das es besitzt, seine moralische und geistliche Glaubwürdigkeit.

  • Machtkontrolle zulassen: Kirche muss lernen, Macht nicht länger theologisch zu romantisieren oder zu leugnen, sondern sie als ein Element zu begreifen, das strenger rechtsstaatlicher, unabhängiger und synodaler Kontrolle bedarf.

Menschen – ob in den Gemeinden, in den Pfarrhäusern oder in der breiten Öffentlichkeit – besitzen ein feines Gespür dafür, ob hehre Worte und tatsächliches Handeln einer Organisation übereinstimmen. Wenn die evangelische Kirche den Anspruch erhebt, in einer sich wandelnden Gesellschaft eine verlässliche Stimme für Gerechtigkeit, Würde und Nächstenliebe zu sein, muss sie diese Werte zuerst in den eigenen Strukturen lückenlos leben. Wenn die Diskrepanz zwischen Rhetorik und Realität bestehen bleibt, verliert die Kirche nicht nur engagierte Pfarrpersonen und Ehrenamtliche – sie verspielt am Ende das Vertrauen in die Botschaft, die zu verkündigen sie beauftragt ist.

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Anmerkungen


(1) Ausführlich im Beitrag “Undoing Professionalität …” im Blog “Krügers Studien” (zurück)

(2) Marion Schmager wörtlich: Dass in solchen Situationen auch die mittlere Leitungsebene oft keine glückliche Rolle spielt und das Instrument der Versetzung wegen „Ungedeihlichkeit“ (§ 79 PfDG.EKD) die Dynamik im Nachhinein oft belohnt, statt die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, ist auch im Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt längst mehrfach analysiert worden. (zurück)

(3) § 80 Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren

(1) 1Eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes im Sinne des § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 liegt vor, wenn die Erfüllung der dienstlichen oder der gemeindlichen Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. 2Das ist insbesondere der Fall, wenn das Verhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und nicht unbeträchtlichen Teilen der Gemeinde zerrüttet ist oder das Vertrauensverhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerstört ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbräuchlich handelt. 3Die Gründe für die nachhaltige Störung müssen nicht im Verhalten oder in der Person der Pfarrerin oder des Pfarrers liegen. (zurück)

(4) vgl. Marion Schmager (zurück)

(5) Christoph Bergner, Der Verlust der Nähe - Wie die Kirche den Bezug zu sich selbst und zu ihren Mitgliedern verlor; In: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 10/2025 (zurück)

(6) vgl. die Thesen von RA Aaron Albrecht aus Bad Hersfeld auf den Seiten der Internetpräsenz der Hannoverschen Pfarrvertretung https://www.pfarrvertretung-hannover.de/ngv.php (aufgerufen am 17.09.2026) (zurück)

Freitag, 11. September 2026

Tödliches Mobbing und das Schweigen der Kirche

Wenn Institutionen isolieren statt versöhnen

Am 2. September 2026 sprach der katholische Betriebsseelsorger i.R. Paul Schobel (Böblingen) in der SWR-Podcast-Reihe „Anstöße – Morgengedanken“ über eine Erfahrung, die vielen Opfern von Mobbing vertraut ist. Er stellte dem bekannten Sprichwort eine bittere Realität gegenüber: „Rede ist Silber – Schweigen ist ... Tod.“ (1)

KI-generiert

Dieser Radiobeitrag war für mich als Vorsitzender im Verein D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche e.V. der Anlass, über ein Thema zu sprechen, das gerade im Raum der Kirche viel zu oft verschwiegen wird: das Phänomen des „tödlichen Mobbings“ und die zerstörerische Kraft institutioneller Sprachlosigkeit.

Was macht Mobbing „tödlich“?

Der Begriff „tödlich“ beschreibt hier weit mehr als ein rein physisches Ende. Er greift ein tiefes biblisches Verständnis auf, das sich durch die Psalmen zieht und im Gleichnis vom verlorenen Sohn im Lukasevangelium (Lukas 15) seinen prägnantesten Ausdruck findet. Als der verlorene Sohn nach Hause zurückkehrt, beschreibt der Vater dessen bisherigen Zustand gegenüber dem älteren Sohn mit den Worten:

„Dieser dein Bruder war tot und ist wieder lebendig geworden.“ 

Der Vater nennt den Sohn nicht deshalb „tot“, weil er biologisch gestorben wäre, sondern weil er sich in einem Zustand der radikalen Gottferne, der Beziehungs- und Sprachlosigkeit und des Verlorenseins befand. Mobbing wirkt in exakt demselben Sinne „tödlich“. Es vernichtet einen Menschen sozial, nimmt ihm die Stimme, stößt ihn aus der schützenden Gemeinschaft aus und versetzt ihn in eine Existenz der Ausgrenzung – noch bevor das biologische Leben bedroht ist.

Das „tödliche Schweigen“: Isolation als Waffe

Paul Schobel betont in seinen Morgengedanken, dass es ein Schweigen gibt, das verletzender sein kann als jedes Schimpfwort. Wenn Menschen sich jedem Gespräch verweigern, den Mund dort nicht auftun, wo Auskunft und Aufklärung nötig wären, und sich auf gar nichts mehr einlassen, löst dies bei den Betroffenen tiefe Selbstwertzweifel, schmerzhafte Isolation und schwere psychische Krisen aus. Unter Berufung auf den Psychotherapeuten Reinhart Haller erinnert Schobel daran:

Mit anderen zu reden ist ein Menschenrecht, das man sich von niemandem nehmen lassen darf.

In der Praxis unseres Vereins erfahren wir jedoch immer wieder, dass gerade im Konfliktfall die kirchenleitende Seite besonders schnell in dieses tödliche Schweigen verfällt. Wer in einen Konflikt geraten ist, stößt auf eine Mauer der Sprachlosigkeit. Die Betroffenen haben kaum eine Chance, den Konflikt aufzuarbeiten. Uns sind erschütternde Fälle bekannt, in denen diese tiefe Isolation zu Suizidgedanken, Suizidversuchen und leider auch zu vollendeten Suiziden geführt hat. Besonders schmerzhaft ist es, wenn selbst kirchliche Seelsorger den Betroffenen nach solchen extremen Krisen oder Notlagen ein persönliches Gespräch verweigern und sich hinter administrativen Begründungen verbarrikadieren. 

Zwischen kirchenrechtlichen Mühlsteinen

Dass dieses Schweigen kein Zufall ist, sondern System hat, verdeutlichen die Analysen des Bad Hersfelder Rechtsanwalts Aaron Albrecht. Als juristischer Beistand vertritt er Pfarrpersonen und kirchennah Beschäftigte in Auseinandersetzungen mit kirchenleitenden Organen.

  • Rechtsgefühl vs. Herrschaftsinstrument: Viele Pfarrerinnen und Pfarrer bringen ein rechtsstaatliches Idealverständnis mit eigenen Abwehrrechten in ihren Dienst ein. Sie treffen jedoch auf eine kirchenrechtliche Realität, in der das Kirchenrecht primär als internes Steuerungsinstrument kirchlicher Selbstordnung und institutioneller Souveränität genutzt wird.

  • Fehlender effektiver Rechtsschutz: Gesetzliche Rechte wie die Fürsorgepflicht (§ 47 PfDG.EKD) verkommen in der Praxis häufig zu einer unverbindlichen Selbstverpflichtung der Kirche, die vom Einzelnen kaum einklagbar ist.

  • Das Instrument der Ungedeihlichkeit: Über intransparente Verfahren wie das „Ungedeihlichkeitsverfahren“ (§§ 79, 80 PfDG.EKD) können Mitarbeiter ohne klare, rechtsstaatlich überprüfbare Kriterien aus dem Dienst gedrängt werden. Eine Wiederherstellung der Integrität oder eine faire Rehabilitation finden faktisch nicht statt – die Kirche restituiert nicht.

  • Mangelnde Gewaltenteilung: In Konfliktfällen verschmelzen Anklage, Urteil und Vollstreckung nicht selten innerhalb kirchlicher Hierarchien. Neutrale Überprüfungen oder sachbezogene Diskussionen werden verweigert.

Seine insgesamt 7 Thesen sind auf der Internetseite der Hannoverschen Pfarrvertretung nachzulesen (2). Für Pfarrpersonen kommt dabei erschwerend hinzu, dass sie im Konfliktfall kaum eine Chance haben, staatliche Gerichte anzurufen. Die Kirchen nutzen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG (i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) konsequent aus, um eigene Sonderrechte durchzusetzen. Staatliche Gerichte verweigern unter Berufung auf eben diesen Verfassungsartikel häufig die Klageannahme oder verweisen die Betroffenen auf die kirchliche Eigengerichtsbarkeit. Damit sind die Betroffenen der kirchlichen Verwaltungsmacht nahezu schutzlos ausgeliefert.

Versöhnung: Das Evangelium beim Wort nehmen

Paul Schobel zitiert in seinem Podcast den berühmten Einstieg des Johannesevangeliums: „Im Anfang war das Wort.“ Worte, so Schobel, besitzen eine schöpferische Kraft; sie können aufrichten, heilen und Brücken bauen. Wer das Gespräch verweigert und mauert, entzieht dem anderen diese lebensnotwendige Kraft.

Blickt man noch einmal auf das Gleichnis vom verlorenen Sohn, zeigt sich die Haltung des Vaters, was Schobel meint. Der Vater nimmt den jüngeren Sohn ohne Vorbedingungen in Liebe auf und ruft ihn aus dem sozialen „Tod“ wieder ins „Leben“ zurück. Ganz anders reagiert der ältere Bruder. Er verharrt in unversöhnlicher Verstocktheit, verweigert die Mitfreude und stößt den Bruder ab.

Leider legt sich bei kirchlichen Konfliktfällen oft das Bild nahe, Kirchenleitungen mit dem älteren Bruder zu vergleichen. Selbst wenn klare Entlastungen vorliegen und die seelische Not der Betroffenen offensichtlich ist, verweigern sie die notwendige fachliche und menschliche Rehabilitation. Sie verschließen die Tür zur Versöhnung und lassen die Betroffenen in der Kälte der Isolation verharren. Wo Rehabilitation verweigert wird und Schweigekriege geführt werden, siegt die Verstocktheit über die Gnade – und die Kirche verliert ihre Glaubwürdigkeit als Ort, an dem Verlorene wieder aufgerichtet werden.

Der Appell aus dem Verein D.A.V.I.D.

Wir fordern die Verantwortlichen in den Landeskirchen auf:

  • Brechen Sie das tödliche Schweigen! Das Gespräch ist kein administratives Zugeständnis, sondern ein Seelsorgeauftrag und ein fundamentales Menschenrecht.

  • Schaffen Sie rechtsstaatliche Verfahren und echte Gewaltenteilung, die Betroffene schützen und Transparenz gewährleisten.

  • Ermöglichen Sie Rehabilitation! Wo Unrecht geschehen ist oder Menschen isoliert wurden, muss die Kirche Wege zur Wiederherstellung der Würde und zur Versöhnung ebnen.

„Sprechen wir doch heute mal miteinander über das Schweigen“, so schloss Paul Schobel seine Ausführungen.

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Anmerkungen: 

(1) https://www.podcast.de/podcast/803252/anstoesse-swr1-bw-morgengedanken-swr4-bw-kirche-im-swr - 02. September 2026: Tödliches Schweigen

(2) https://www.pfarrvertretung-hannover.de/ngv.php

Donnerstag, 20. August 2026

Undoing Professionalität ...

„Undoing Professionalität“, Soft Power, Zugriffsmacht und Superiorisierung 

Grundmuster kirchlichen Handelns

Mit großem Interesse habe ich den Aufsatz von Christine Siegl, „Un-/Doing Professionalität: Zum Missbrauch im kirchlichen Kontext“ (Deutsches Pfarrerblatt, Ausgabe 8/2026), gelesen. Siegl untersucht sexualisierte Gewalt im Gemeindekontext aus einer praxistheoretischen sowie pastoraltheologischen Perspektive und zeigt eindrücklich: Missbrauch ist selten bloß individuelles Fehlverhalten, sondern eine stabile, erlernte soziale Praxisformation.

Auch wenn ich versuche, Siegls Gedankengang hier nachzuzeichnen, die eigene Lektüre des Artikels lohnt sich auf jeden Fall!

Siegls zentrales Analytikon ist dabei das „Undoing Professionalität“ – ein schleichender Prozess, bei dem professionelle Rollengrenzen, Distanznormen und Schutzstrukturen im pastoralen Alltag schrittweise aufgeweicht oder außer Kraft gesetzt werden, um Grenzverletzungen überhaupt erst zu ermöglichen.

So zutreffend Siegls Analysen für das Feld sexualisierter Gewalt sind, so sehr lohnt es sich, den Blick zu weiten. In der evangelischen Kirche existiert neben der sexualisierten Gewalt auch ein systemischer Machtmissbrauch, der primär der Durchsetzung von Eigeninteressen und dem Erhalt von Einfluss dient. Liest man Siegls Thesen mit diesem erweiterten Fokus, zeigen sich frappierende strukturelle Parallelen.

Gleichwohl gilt es, Differenzierung zu wahren. Dass sich die von Siegl beschriebenen Handlungsmuster in vielen Kirchengemeinden und Leitungsstrukturen beobachten lassen, macht aus einer Pfarrperson oder Leitungskraft, die solche Muster (oft unbewusst) reproduziert, keineswegs automatisch eine/n potenzielle/n Täter/in im Sinne sexualisierter Gewalt. Es offenbart jedoch den Nährboden für institutionellen Machtmissbrauch, dem wir uns ebenbürtig stellen müssen.

Die drei Säulen des Missbrauchssystems

Auf Grundlage von Betroffenenberichten rekonstruiert die Autorin das Zusammenspiel verschiedener Macht- und Praxisformen.

1. Soft Power (Routinen des „Guten“)

Wirkt subtil über kirchliche Idealvorstellungen wie Gemeinschaft, Vertrauen und Konsens.

  • Organisation von Nähe („Doing Family“): Verschwimmen von Amt, Person und privaten Beziehungen.

    • Siegls Beispiel: Das Verschwimmen zeigt sich, wenn ein Pfarrer zu einer Betroffenen sagt: „Wenn du möchtest, bin ich ab jetzt dein Vater“, oder die Jugendliche ihn im Tagebuch „Papi“ nennt. Auch das Einladen zum Du in gemütlicher Runde im „offenen Pfarrhaus“ erzeugt eine unkritische, quasi-familiäre Atmosphäre.

  • Eventisierung & Informalisierung („Doing Locker“): Ungezwungene Atmosphären senken Schamgrenzen.

    • Siegls Beispiel: Bei Aktionen wie Jungscharvorbereitungen, Rüstzeiten oder Freizeitaktivitäten herrscht stets eine entspannte, heitere Stimmung. Unter einem „Gestus der Jovialität“ werden Alkoholkonsum betrieben, sexualisierte Sprache verharmlost und Widerstand als „bürgerlich“ oder „verklemmt“ abgewertet.

  • Herstellung von Konfliktarmut: Sachlicher Widerspruch oder Warnsignale von Außenstehenden werden als Störung der „geistlichen Harmonie“ abgewehrt.

    • Siegls Beispiel: Wenn Außenstehende (Bystander) Bedenken äußern, wird Kritik mit Sätzen abgeblockt wie: „Wir wollen doch alle das Beste für die Jugendlichen“ oder „Lasst uns das im Gebet klären“.

  • Asymmetrische Emotionalität: Erzeugung von Vertrauen durch Sonderaufmerksamkeit, persönliche Enthüllungen und die Vortäuschung von Harmlosigkeit.

    • Siegls Beispiel: Der Pfarrer bittet eine 16-Jährige abends ins Wohnzimmer und erzählt ihr ungefragt Details über seine ehelichen Probleme und den unerfüllten Kinderwunsch. Die Betroffene fühlt sich dadurch einerseits geehrt, ist aber völlig überfordert. Ein weiteres Muster ist die Mitleidstour („Der arme Pfarrer, der es bei seiner Frau nicht gut hat“).

2. Zugriffsmacht (Zielgerichtete Kontrolle)

Nutzt die spezifischen Handlungsspielräume des kirchlichen Raums gezielt aus.

  • Strategische Zuwendung: Gezielte Kontaktaufnahme zu besonders vulnerablen Personen.

    • Siegls Beispiel: Der Pfarrer sucht gezielt das Gespräch mit Jugendlichen, denen es zu Hause schlecht geht oder die sich in Notlagen/Trauersituationen befinden („der erste Erwachsene, der merkte, dass es mir zu Hause nicht gut ging“).

  • Schrittweise Annäherung: Graduelle Verschiebung von Grenzen (Eins-zu-eins-Situationen, Isolation).

    • Siegls Beispiel: Beim Filmabend legt der Pfarrer seine Hand auf den Oberschenkel der Jugendlichen, zieht sich mit ihr in die Küche zurück und fragt schleichend: „Darf ich Dich noch mal in den Arm nehmen?“ – „Darf ich Dich mal küssen?“, um Verwirrung zu stiften. Unter dem Deckmantel einer „progressiven Aufklärung“ wird behauptet, Schamgrenzen seien bloß prüde.

  • Relationale Steuerung: Aufbau totaler Abhängigkeit durch Erwartung von Loyalität, Wechsel von Nähe und Kälte sowie erzwungene Geheimhaltung.

    • Siegls Beispiele: Durch kostenlosen Nachhilfeunterricht fühlt sich ein Jugendlicher zur Gegengabe verpflichtet (Loyalität). Der Pfarrer stößt die Betroffene plötzlich von sich ab und sagt: „Es kann auch sein, dass der Teufel unsere Beziehung wollte!“ (Kälte). Der Pfarrer droht Jahre später: „Wenn du redest, verliere ich meinen Beruf“ oder zwingt das Mädchen, heimlich durch den Keller zu kommen, sich in der Waschküche komplett auszuziehen und nackt durchs Haus zu gehen (Geheimhaltung & Demütigung).

3. Superiorisierung / Überlegenheitsgestus (Backgroundphänomen)

Bildet den Hintergrund, auf dem Soft Power und Zugriffsmacht aufbauen.

  • Wissens- und Deutungshierarchie: Die rhetorische und theologische Kompetenz der Pfarrperson wird genutzt, um Grenzüberschreitungen geistlich/theologisch zu rechtfertigen.

    • Siegls Beispiel: Ein Pfarrer erklärt dem Opfer, Gott würde ihr durch ihn seine Liebe zeigen. Ein anderer rechtfertigt Übergriffe direkt theologisch mit der Aussage, Gott habe ihm gesagt, er solle sie „zur Frau machen“. 

  • Epistemische Gewalt: Durch Lügen, Manipulation und Scheinargumente wird das Urteilsvermögen der Betroffenen verunsichert und das System gegen äußere Kritik immunisiert.

    • Siegls Beispiel: Wenn Kritik aufkommt, rechtfertigt sich ein Täter mit Verweisen auf die Bibel. Auch Könige wie Salomo oder David hätten sich in seinem Alter junge Mädchen ins Bett geholt, um sich daran zu wärmen. Vor Gericht wird dreist gelogen, man sei wegen Potenzproblemen gar nicht zu Taten fähig. 

Pastoraltheologische Konsequenzen: Umbau pastoraler Professionalität

Die Befunde zum strukturellen Missbrauchssystem erfordern ein fundamentales Umdenken in der Pastoraltheologie. Christine Siegl fordert, Machtdynamiken nicht länger theologisch zu verklären oder zu ignorieren, sondern pastorale Professionalität durch klare Kriterien, Selbstbegrenzung und strukturelle Kontrolle neu zu konturieren.

1. Entkopplung von Amt und Person: Von naiver Nähe zu reflexiver Distanz

Kritik am romantischen Amtsverständnis: Die verbreitete Idealvorstellung einer nahtlosen Einheit von Person, Glaube und Amt führt häufig zu einer Verwischung von professionellen und privaten Grenzen („Doing Family“). Diese romantisierte Einheit dient Tätern als Schutzschild und erschwert Kritik.

  • Geforderter Haltungswandel:

    • Reflexiv-selektive Authentizität: Seelsorgerinnen und Seelsorger müssen nicht ihre gesamte Persönlichkeit, ihr Privatleben oder eigene Notlagen in die Seelsorge einbringen. Die Wahrung der eigenen Intimsphäre ist Voraussetzung, um auch die der Anvertrauten zu schützen.

    • Rollenklarheit und funktionale Abgrenzung: Die pastorale Rolle erfordert klare funktionale Grenzen. Nähe darf nicht unhinterfragt als theologischer Grundwert inszeniert werden; emotionale Nahverhältnisse und familiäre Inszenierungen im pastoralen Raum müssen kritisch hinterfragt und unterbrochen werden.

2. Dekonstruktion von „Vertrauen“: Von der moralischen Pflicht zur reflexiven Praxis

Kritik am blind geforderten Vertrauen: Ein klerikales oder kirchliches Missverständnis nutzt „Vertrauen“ oft als moralische Forderung oder Harmoniegebot. Dadurch werden Zweifel entwertet und Kritik als „störend“ oder „ungläubig“ diffamiert.

  • Geforderter Haltungswandel:

    • Strukturell kontrolliertes Vertrauen: Vertrauen darf nicht vorausgesetzt oder eingefordert werden, sondern muss sich in einem geschützten Rahmen entwickeln können.

    • Kultur des Einspruchs (Institutionalisierter Zweifelsraum): Pastoraltheologie muss Räume schaffen, in denen Kritik, Skepsis und Widerspruch nicht als Mangel an Glauben oder Gemeinschaftssinn gelten, sondern als notwendige Korrektive zur Machtkontrolle begrüßt werden.

3. Disziplinierung pastoraler Macht: Abstinenz, Grenzen und externe Kontrolle

Entzauberung der Macht: Macht in der Kirche muss als existentielle und potenziell gefährliche Realität anerkannt und reflektiert werden – anstatt sie theologisch zu überhöhen (z. B. durch Deutungs- und Überlegenheitsgesten).

  • Geforderter Haltungswandel:

    • Abstinenzgebote als Barmherzigkeit und Schutz: Die Einhaltung professioneller Grenzen und Abstinenzregeln (körperlich, emotional und informational) schützt Anvertraute vor Übergriffen und schützt die Seelsorgenden vor eigener Überforderung.

    • Verpflichtende externe Instrumente: Professionelle Kompetenz bemisst sich auch an der Bereitschaft zur Selbstbegrenzung. Supervision, interdisziplinärer Austausch, klare Beschwerde- und Beratungswege sowie externe Kontrollmechanismen dürfen keine freiwilligen Optionen sein, sondern müssen zum Standard pastoralen Handelns werden.

Fazit

Die Entschlüsselung des „Undoing Professionalität“ holt den Missbrauch aus der Sphäre des „Unbegreiflichen“. Nur durch analytische Redlichkeit und das Verständnis der zugrundeliegenden Praxisformationen lassen sich wirksame Gegenstrukturen und Schutzkonzepte in der Kirche etablieren.

Der Übergang zum systemischen Machtmissbrauch: Von der sexuellen zur strukturellen Gewaltdynamik

Machtmissbrauch im kirchlichen Raum beschränkt sich nicht auf den Kontext sexualisierter Gewalt. Die von Christine Siegl herausgearbeiteten Mechanismen – das Ausnutzen von Asymmetrien, das Verwischen von Rollengrenzen, strategische Verunsicherung und das Erzeugen von Abhängigkeiten – zeigen sich in identischer Weise auch in administrativen, personalen und leitungsbezogenen Handlungsfeldern. Es handelt sich hierbei nicht um bloße „Zwischenmenschlichkeiten“ oder zufällige Konflikte, sondern um eine tief verankerte soziale Praxisformation, die auf allen Ebenen der Kirche greift.

1. Soft Power: Pseudo-Familiarität als Widerstandskiller

Was beim sexualisierten Missbrauch als „Doing Family“ oder „Doing Locker“ die notwendigen Schutzgrenzen untergräbt, fungiert in Leitungsbeziehungen als Instrument der Vereinnahmung.

  • Das großzügig angebotene „Du“ – sei es durch Führungspersonen auf der so genannten Mittleren Ebene gegenüber Haupt- und Ehrenamtlichen, sei es durch Pfarrpersonen gegenüber ihren Mitarbeitenden oder innerhalb von Kirchenvorständen – simuliert eine Hierarchiearmut, wo faktisch ein hartes Machtgefälle besteht.

  • Die so erzeugte Schein-Familiarität erschwert kritische Abgrenzung. Sachlicher oder dienstrechtlicher Widerspruch wird emotional blockiert, weil er als persönlicher Vertrauensbruch oder Störung des „guten Miteinanders“ umgedeutet wird. Professionelle Distanz wird als „unbrüderlich“ oder „ungeistlich“ entwertet.

2. Superiorisierung: Das Übergehen und Enge-Treiben durch Deutungshoheit

Theologische, rhetorische oder strukturelle Überlegenheit wird gezielt genutzt, um das Gegenüber zu verunsichern, Handlungsspielräume einzuschränken, eigene Agenden durchzudrücken und das Handeln der Leitungsebenen zu immunisieren.

  • Ein zentrales Beispiel ist das aktuell in fast allen Landeskirchen vorangetriebene Modell der „regio-lokalen“ Kirchen. Unter dem Deckmantel, Verwaltung effizienter zu gestalten, damit vor Ort angeblich mehr Raum für inhaltliche Arbeit bleibt, nutzen kirchenleitende Organe ihre Deutungshoheit, um bestehende Strukturen auszuhebeln. Obwohl Studien seit Jahren belegen, dass Kirchenbindung vor allem lokal vor Ort entsteht, wird eine Zentralisierung vorangetrieben. Die Höherverlagerung von Verwaltung garantiert jedoch keine Effizienz, sondern schafft Distanz und entmachtet die Kirchenvorstände. Wenn Entscheidungen über Vermögen, Immobilien, Grundbesitz und Personal - und letztendlich Vermögen, Immobilien, Grundbesitz und Personal selbst - sukzessive auf die höhere Ebene wandern, stehen die Gremien vor Ort faktisch vor vollendeten Tatsachen – ihr organisatorisches und finanzielles Mitbestimmungsrecht wird untergraben.

  • Derselbe Überlegenheitsgestus wird auf der Gemeindeebene von dominanten Akteuren genutzt, um Gegenüber systematisch in die Enge zu treiben: Sei es die Pfarrperson, die ehren- oder hauptamtliche Mitarbeitende durch theologische und rhetorische Deutungshoheit dominiert, oder seien es Gruppen im Kirchenvorstand, die Pfarrpersonen bei der kleinsten Differenz durch gezielte Reframe-Versuche, Gerüchte und Isolation mürbe machen.

3. Zugriffsmacht & Divide et Impera: Die Instrumentalisierung von Verfahren und Gremien

Beziehungssteuerung durch Isolation, das Schaffen von Privilegierten vs. Außenseitern und die gezielte Erzeugung von Überforderungs- oder Bedrohungsszenarien.

  • Die Waffe der „Ungedeihlichkeit“ - die Paragraphen §§ 79/80 PfDG.EKD werden in Kombination mit Soft Power immer wieder gezielt instrumentalisiert. Aus meiner Arbeit als Vorsitzender des Vereins "D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche e.V." kenne ich diese Praxis aus unzähligen Beratungsfällen. Immer wieder erleben wir, wie Leitungspersonen oder dominante Gruppierungen im Kirchenvorstand Gremien gezielt anstacheln, um kritische oder missliebige Pfarrpersonen systematisch aus dem Amt zu drängen. Die oft vielschichtigen, strukturellen oder interpersonalen Konflikte einer gesamten Gemeinde werden dabei isoliert und schuldhaft auf eine einzelne Person verlagert – die Ungedeihlichkeit wird so vom Schutzinstrument zur mobbingartigen Ausgrenzungswaffe.

  • Zersetzung des Kollegiums durch Divide et impera - durch die selektive Vergabe von Aufgaben, verdeckte Einzelgespräche und das Belohnen von Loyalisten wird das kollegiale Vertrauen nachhaltig zerstört. Aus Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen – oder schlicht, weil sie sich in einem solchen toxischen System nicht gemein machen wollen – ziehen sich Kollegen und Gremienmitglieder zurück. Das Ergebnis ist eine gelähmte Sprachlosigkeit, womit genau die für Missbrauchssysteme typische, künstliche „Konfliktarmut“ hergestellt ist.

Fazit: Auswege aus der systemischen Sackgasse

Die Analyse zeigt eindrücklich: Ob beim sexuellen, beim geistlichen oder beim administrativen Machtmissbrauch – die Mechanismen ähneln sich erschreckend. Sie gedeihen dort, wo Schein-Familiarität professionelle Grenzen verwischt, wo Macht theologisch verharmlost wird und wo Strukturentscheidungen die Basis entmachten. Der Weg aus dieser systemischen Sackgasse erfordert einen fundamentalen Kultur- und Strukturwandel.

1. Kulturwandel: Von toxischer Harmonie zu wertschätzender Streitkultur

  • Konflikt als Chancebegriff: Die weit verbreitete Haltung, sachlichen Widerspruch als „ungeistlich“ oder „gemeinschaftsstörend“ zu devaluieren, muss endgültig überwunden werden. Eine reife Kirche braucht Räume, in denen Zweifel, Kritik und abweichende Meinungen nicht bekämpft, sondern als wertvolles Korrektiv geschätzt werden.

  • Echte Wertschätzung statt Pseudo-Nähe: Wertschätzung zeigt sich nicht in einem schnellen, verordneten „Du“ oder kumpelhafter Vertrautheit, sondern im Bekenntnis zu Klarheit, Verbindlichkeit und Respekt vor der Würde und den Grenzen des Anderen.

2. Strukturwandel: Machtbegrenzung und Stärkung der Basis

  • Machtkritische Kontrolle etablieren: Wo Macht ausgeübt wird – sei es im Pfarramt, im Kirchenvorstand oder im Dekanat –, muss sie transparent und kontrollierbar sein. Unabhängige Beschwerde- und Mediationsstellen müssen Standard werden, damit dienstrechtliche Mittel wie die „Ungedeihlichkeit“ nicht als Instrumente politischer Zermürbung missbraucht werden können.

  • Das presbyterial-synodale Prinzip ernst nehmen: Wenn Menschen erleben, dass ihr Engagement vor Ort zählt und ihr Kirchenvorstand echte Gestaltungsmacht behält – statt durch Höherverlagerung von Ressourcen und Entscheidungen entmachtet zu werden –, entsteht echte Identifikation.

3. Gewinn an Ausstrahlungskraft und Attraktivität

Ein solcher Wandel ist kein bloßes „Reparaturprogramm“ zur Schadensbegrenzung, sondern die Voraussetzung für zukunftsfähige Kirche. Eine evangelische Kirche, die Macht dynamisch reflektiert, Grenzen schützt, Transparenz lebt und ein ehrlich wertschätzendes Miteinander pflegt, gewinnt ihre Glaubwürdigkeit zurück. Erst wenn die Kirche im Inneren vorlebt, was sie nach außen verkündet – Freiheit, Respekt, Gerechtigkeit und Schutz für die Schwachen –, wird sie auch für (potenzielle) Gemeindeglieder wieder zu einem Ort, an dem man wirklich beheimatet sein möchte.

Doing Professionalität



Freitag, 14. August 2026

Existenzielle Grundfragen des Pfarrberufs

Seit März d.J. taucht im "Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt" immer wieder die Diskussion um die Thesen von Prof. Dr. Werner Thiede zur so genannten "Liberalen Theologie" auf, die man allerdings nicht mit der Bewegung des letzten Jahrhunderts verwechseln darf. Von der Theologie eines Rudolf Bultmanns sind diese Stellungnahmen weit entfernt. 

In der aktuellen Printausgabe des Pfarrerblatts ist ein Kommentar von Pfarrer i.R. Christoph Lehmann zu lesen, der die Thesen von Hartmut Rosa heranzieht (Situation und Konstellation. Vom Verschwinden des Spielraums), um die "Liberale Theologie" der Gegenwart zu verteidigen. Dazu nehme ich in einem späteren Beitrag noch Stellung. 

Ich selbst habe mich mehrfach in die Diskussion eingeschaltet. Da die Onlinekommentare des Pfarrerblattes mit der Ausgabe 07/2026 verschwanden, verweise ich auf meine beiden Beiträge hier im Blog: 

Zusätzlich hatte ich im Mai einen weiteren Leserbrief an die Redaktion des Pfarrerblatts geschickt, der allerdings bis heute nicht veröffentlicht wurde. Deshalb gebe ich den Artikel einschließlich der Mail an den Chefredakteur Detlef Dieckmann hier an dieser Stelle wieder. 

---------- Forwarded message ---------
Von: Ralf Krüger
Date: Do., 21. Mai 2026 um 15:17 Uhr
Subject: Replik auf die heftige Auseinandersetzung Bangert/Thiede im aktuelle Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt.
To: Detlef Dieckmann


Lieber Herr Dieckmann,

wie Sie aus meinen bisherigen Beiträgen ersehen konnten, habe ich die aktuelle, inhaltlich tiefgehende Diskussion um den Disput zwischen den Herren Bangert und Thiede mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Vor diesem Hintergrund habe ich den beigefügten Beitrag verfasst. Es ist mein dringliches Anliegen, den gegenwärtigen Diskurs konsequent auf die theologische und kirchenrechtliche Sachebene zurückzuführen.

In meiner Wahrnehmung darf die theologische Auseinandersetzung um den „Katechismus der liberalen Theologie“ nicht isoliert von den aktuellen, administrativen Transformationsdebatten (wie den „Skizzen aus der Zukunft“ von Steffen Bauer) geführt werden. Beide Komplexe greifen untrennbar ineinander: Die theologische Nivellierung des Kerygmas korrespondiert symmetrisch mit den technokratischen Zentralisierungsbestrebungen der Kirchenleitungen. Es sind im Kern die theologisch bekenntnisorientierten und wertkonservativen Pfarrpersonen, die an dieser Schnittstelle sowohl gegen den inhaltlichen Substanzverlust als auch gegen die Aufhebung der parochialen Strukturen begründeten Einspruch einlegen. Diesen inneren Zusammenhang lege ich in meinem Text detailliert offen.

Mir ist bewusst, dass der Text einen beträchtlichen Umfang angenommen hat und über die Länge eines klassischen Leserbriefs hinausgeht. Da sich jedoch auch die Debatte selbst im Heft wie im Online-Forum thematisch und quantitativ massiv ausgeweitet hat, bedarf es einer entsprechend tiefgängigen und systematischen Analyse. Eine bloße Kommentierung von Teilaspekten würde der Tragweite der anstehenden Grundfragen für unseren Berufsstand nicht gerecht werden.

Ich bitte Sie daher darum, diesen Beitrag in seiner Gesamtheit als eigenständigen Diskussionsbeitrag in der nächsten Printausgabe des Deutschen Pfarrerblatts zu veröffentlichen. Nur so bleibt der direkte und dringliche Bezug zur jetzt stattfindenden Diskussion für die Leserschaft transparent und wirksam.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und auf eine produktive Fortsetzung des Austauschs.

Ich grüße Sie herzlich.
Ralf Krüger, Pastor i.R.


Bekenntnis und Parochie

Warum die theologische Debatte an die strukturelle Substanz geht

Die im Deutschen Pfarrerinnnen- und Pfarrerblatt entbrannte Diskussion um Kurt Bangerts „Katechismus der liberalen Theologie“ und die Replik von Werner Thiede hat die Gemüter tief bewegt. Sie zeigt, dass es um existenzielle Grundfragen unseres Berufsstandes und der Zukunft unserer Kirche geht. Umso dringlicher erscheint es, den Diskurs von wechselseitigen Polemiken zu befreien und auf die theologische sowie kirchenrechtliche Sachebene zurückzuführen.

Wo Werner Thiede im März-Heft pointiert von „theologischen Tricks“ sprach, um die Sollbruchstellen des liberalen Entwurfs aufzuzeigen, greift die Gegenseite in den jüngsten Leserbriefen allzu oft zu einer spiegelbildlichen Polemik: Wer am klassischen Kerygma festhält, wird pauschal als „gestrig“, „orthodox verengt“ oder „unzeitgemäß“ markiert. Beide Vorwürfe verstellen den Blick auf den Kern. Es geht in dieser Debatte nicht um Motive, Befindlichkeiten oder Generationenkonflikte, sondern um eine nüchterne Bestandsaufnahme der theologischen und strukturellen Substanz.

Die entscheidende Schwachstelle der aktuellen liberalen Entwürfe liegt in meinen Augen nicht primär in ihrer historisch-kritischen Exegese, sondern in ihrer soziologischen und existenziellen Ohnmacht in der kirchlichen Praxis. Wenn die leibliche Auferstehung Jesu zur bloßen Chiffre für die Weiterleitung ethischer Ideen dekonstruiert und Gott zu einer immanenten Dimension gelungener Weltbeziehungen nivelliert wird, verliert das Evangelium sein Proprium. Eine Kirche, die sich im Kern auf einen sozialkritischen, empathischen oder gar politisch anschlussfähigen Appell reduziert, macht sich selbst überflüssig. Ethik, Barmherzigkeit und Systemkritik bieten NGOs, Gewerkschaften oder philosophische Strömungen im Zweifel lauter, spezialisierter und wirksamer an. Wer das Kerygma – das Kreuz als Ort der Versöhnung und die Auferstehung als realen Sieg Gottes über die Mächte von Sünde und Tod – räumt, macht die Kirche zu einer bloßen Kopie der Welt. Die Menschen aber, das zeigt leider die politische Erfahrung, bleiben im Zweifelsfall beim Original.

Es ist die Nagelprobe der Kasualpraxis: Was sagt die liberale Theologie am Grab eines Kindes, eines verunglückten jungen Vaters oder einer jungen Mutter den Hinterbliebenen? Ein bloß metaphorischer Trost, der den Tod nicht als real besiegten Feind, sondern als natürlichen Schlusspunkt einer moralischen Existenz deutet, lässt den leidenden Menschen in der existenziellen Katastrophe schlicht verhungern. Wenn Kurt Bangert in seinem Katechismus Gott als ‚Urgrund des Universums‘ beschreibt und die christliche Hoffnung darauf reduziert, das Leben trage sich trotz allem zu einem ‚sinnvollen Ende‘, kehrt sich der Zuspruch des Evangeliums in sein Gegenteil um. Ein Gott, der nur noch als immanente Kraftquelle in uns fungiert, damit wir durch ‚eigene Tatkraft‘ das Gute herbeiführen, ist im Leid kein Tröster. Er ist ein moralischer Gesetzgeber, der die Last der Bewältigung wieder vollends dem traumatisierten Individuum aufbürdet. Wo die klassische Theologie im Angesicht des deus absconditus – des im Leid verborgenen und unbegreiflichen Gottes – die Flucht zum gekreuzigten und auferstandenen Christus anbietet, bleibt bei Bangert nur der Appell zur resilienten Selbsthilfe.

Dieser Befund der Verflachung, aus pastoraler Sicht beschrieben, korrespondiert auf akademischer Ebene präzise mit der scharfen Analyse von Katarína Kristinová, die sie nach der Verkürzung in der Printausgabe DtPfrBl 04/2026 noch einmal online stellte. Sie entlarvt die moderne liberale Reformbewegung und Papiere wie das Göttinger Manifest als theologische „Mogelpackung“, die das geschichtsträchtige, reflexive Erbe der klassischen liberalen Schule (von Schleiermacher bis Bultmann) nicht etwa fortsetzt, sondern konterkariert. Was sich heute progressiv als „liberale Theologie“ präsentiere, so Kristinová, erweise sich bei näherem Hinsehen allzu oft als eine reflexionsfreie Unbedarftheit, die mangelnde dogmatische Tiefe hinter einem unverbindlichen, pluralistisch verbrämten „Wortgeklingel“ verstecke. Die intellektuelle Redlichkeit weiche hier einer Harmoniesucht, die tiefe ideologische Gräben bloß kaschiert.

Handfeste parochiale Erfahrung

Gegen das Pauschalverdikt des „Gestrigen“ spricht im Übrigen die handfeste parochiale Erfahrung: Eine wertkonservative, bekenntnisorientierte Haltung treibt die Menschen eben gerade nicht aus der Kirche. Natürlich verzeichnen auch profiliert-traditionelle Gemeinden Austritte – niemand lebt in einer konfessionellen Käseglocke. Doch der differenzierte Blick über den Tellerrand der eigenen Kirchturmsspitze, auch über Deutschland und Europa hinaus, zeigt ein klares Bild: Wo Kirche mutig und erkennbar theologisch Position bezieht, dort erfährt sie auch verlässlichen Zuspruch. Dabei wird wertkonservativen Pfarrpersonen und Theologen reflexhaft und fälschlicherweise unterstellt, sie klammerten sich unkritisch an überkommene Sprachmuster des Gestern. Das Gegenteil ist der Fall. Es gehört im Kern zur ureigenen Profession des Pfarrberufs – so wie ich ihn verstehe –, die zeitgebundenen systematisch-theologischen Formulierungen des Dogmas immer wieder neu so zu durchdenken und darzulegen, dass sie in der modernen Lebenswelt einen echten, existentiellen Widerhall finden. Eine solche Verkündigung hat nicht den triumphalistischen Anspruch, jeden Menschen sofort zu missionieren oder dogmatisch zu vereinnahmen. Sie will vielmehr intellektuell und geistlich redliche Anstöße geben, die das eigene Denken der Hörer anregen und Räume für eine echte Begegnung mit dem Evangelium eröffnen.

Administrativen Zentralisierungsbestrebungen

Die theologische Nivellierung steht in einem verhängnisvollen, fast symmetrischen Gleichschritt mit den aktuellen administrativen Zentralisierungsbestrebungen, wie sie im DtPfrBl 05/2026 zum wiederholten Mal von Steffen Bauer in seinen „Skizzen aus der Zukunft“ für das Jahr 2040 gezeichnet werden. Gerade diese Kombination aus inhaltlicher und technokratischer Diskussion fordert die theologisch bekenntnisorientierten und wertkonservativen Pfarrpersonen heraus; diese Debatte zwingt uns förmlich dazu, auf dem Hintergrund jahre- und jahrzehntelanger erfolgreicher Arbeit in der Parochie leidenschaftlich Einspruch einzulegen und uns dezidiert einzumischen.

Schaut man allein auf die Publikationen des laufenden Jahres, so wird deutlich, wie konsequent diese Transformations-Linie redaktionell verfolgt wird: Bereits im Januar entwarf Julia Koll die „Transparochiale Kirche“, während Markus Beile als liberaler Theologe den Ursachen für den Kirchenaustritt mit einem Verzicht auf jeden Offenbarungsanspruch der christlichen Religion begegnen will. Gott wird bei ihm zur “Ausdrucksform für das Gefühl einer größeren Wirklichkeit, in der Menschen sich unendlich geborgen und aufgehoben" fühlen. Im DtPfrBl 03/2026 forderte Steffen Bauer, die „Transformation proaktiv zu gestalten“, flankiert von Christiane Quinckes Plädoyer für eine „postparochiale Kirche in Pforzheim“. Nach der April-Diskussion um Werner Thiedes Aufsatz folgten in der aktuellen Ausgabe DtPfrBl 05/2026 schließlich Bauers „Skizzen“ und das Interview mit Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst unter dem bezeichnenden Titel: „Veränderung ist uns als Kirche wesentlich.“

Fortsetzung einer verfehlten Kontinuität

Diese Zusammenschau macht offenkundig: Wir erleben hier die ungebremste Fortsetzung einer verfehlten Kontinuität. Seit dem EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“ im Jahr 2006 jagt die administrative Ebene einem hochglanzbroschierten Reformmodell nach dem anderen hinterher – von Erprobungsräumen und Leuchttürmen bis hin zu Eventkirchen und Change-Management. Der Versuch, kirchliche Relevanz durch Top-down-Strukturen und einen immer größeren Einfluss der EKD-Ebene zu erzeugen, ist empirisch krachend gescheitert. Das messbare Ergebnis im Jahr 2026 ist ein historischer Tiefstand an Mitgliedern und gesellschaftlicher Bindungskraft. Wer trotz dieses kontinuierlichen Scheiterns stur auf derselben Zentralisierungsschiene weiterfährt, handelt nicht reformorientiert, sondern doktrinär.

Dabei gilt ein kirchenrechtliches Axiom: Wenn das spezifisch evangelisch-biblische Gemeinde- und Bekenntnisprofil vor Ort verblasst, schwindet auch die Legitimation für den Erhalt der Kirchengemeinde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Unter dem Banner der „Transformation“ wird derzeit die Auflösung der Ortsgemeinde zugunsten „regio-lokaler Kirchen“ betrieben, die sich nach Vorschlag von Steffen Bauer an den rund 400 kreisfreien Städten und Landkreisen orientieren und circa 25.000 Mitglieder umfassen sollen.

Hier offenbart sich eine eklatante Lebensfremde gegenüber der realen soziologischen Dynamik. Eine solche künstliche Großstruktur verkennt, dass administrative Verwaltungsgrenzen keine geistliche Heimat stiften. In einer Gesamtbevölkerung von rechnerisch 200.000 bis 250.000 Einwohnern eines Landkreises - von den größeren Städten ganz zu schweigen - verlieren sich 25.000 verstreute Kirchenmitglieder schlicht in der Masse. Wo soll hier eine Identifikation, wo Beheimatung im kleineren, verlässlichen Kreis erfolgen? Schon die heutige Erfahrung mit den bestehenden Kirchenkreisen zeigt, dass diese Verwaltungsebene keine identitätsstiftende Kraft besitzt und den parochial-lebensweltlichen Aufgaben kaum gerecht werden kann. Auch die von Bauer beschriebene „Diakonie im Sozialraum“ geht an der sozialen Wirklichkeit vorbei. In der Wahrnehmung der Menschen vor Ort ist die institutionelle Diakonie längst weitgehend von der verfassungsmäßigen Kirche entkoppelt und wird als ein Wohlfahrtsanbieter unter vielen – wie das DRK, der ASB oder die Johanniter – wahrgenommen.

Wenn die Ortsgemeinde jedoch ihre Immobilien, ihre Finanzen, ihre hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre KdöR-Rechte an die angestrebten Großregionen abgeben muss, wird die demokratische Basis entmündigt. Die verfassungsmäßige Leitungskompetenz der Kirchenvorstände schrumpft dann zur Farce – sie dürfen allenfalls noch über das Keks-Sortiment des Seniorennachmittags entscheiden (Reinhard Bingener in der FAZ im Anschluss an ein Positionspapier aus der braunschweigischen Kirche). Mehr noch: Dem reformatorischen Verständnis vom freien, ordinierten Pfarramt – das allein an Schrift, Bekenntnis und Gewissen gebunden ist – wird der Boden entzogen. Pfarrpersonen mutieren in diesem technokratischen Gefüge zu weisungsgebundenen Managern und Befehlsempfängern einer übergeordneten Konzernebene.

„Kultur der Ermöglichung?“

Wenn Bauer und mit ihm die Kritiker von Werner Thiede in diesem Kontext eine „Kultur der Ermöglichung“ anpreisen, wird diese Vokabel vonseiten der Befürworter der Parochie und der traditionellen Theologie zu Recht mit tiefster Skepsis betrachtet. Es steht zu befürchten, dass diese vermeintliche Offenheit als kirchenpolitischer Euphemismus genutzt wird, um die theologische und strukturelle Tiefendimension zu umgehen. Denn die Positionen der Kirchenleitungen folgen mittlerweile fast unhinterfragt den Paradigmen einer strukturfunktionalen, transparochialen Konzeptkirche. Echte Ermöglichung würde das Gegenteil bedeuten: die Ortsgemeinde als KdöR radikal zu stärken, die Kirchensteuermittel konsequent dort einzusetzen, wo Gemeinde real gelebt wird, und Kirchenämter konsequent auf die dienende Begleitung der Parochien auszurichten.

Zwar werden vereinzelte Positionen für die Stärkung der Parochie im Pfarrerblatt durchaus benannt – dass sie jedoch im kirchenpolitischen Mainstream so wenig Widerhall finden, ist zutiefst bezeichnend. Erinnert sei an Andreas Dreyer, der im Dezember betonte, warum der Körperschaftsstatus kein Adiaphoron ist, oder an das Autorenkollektiv um Eberhard Blanke im Februar, das die „Abweichung als Schlüssel zur Relevanz“ beschrieb. Auch Christian Möllers Plädoyer für eine „verlässliche Kirche der kurzen Wege“ (März) und Martin Schucks aktuelle Mahnung im Mai, die Stärkung der Gemeinden wäre ein mutiges Signal zur Transformation, verhallen ungehört im Transformationsrausch der Leitungen.

„Trauer und Ärger?“

Das macht die dringend notwendige Diskussion nicht einfacher. Erschwerend kommt hinzu, dass kritische Positionen in den offiziellen Statements und Editorials reflexhaft als bloßer Ausdruck von „Trauer und Ärger“ über den strukturellen Wandel und den Verlust alter Gewissheiten geframed werden. Das ist eine unzulässige Psychologisierung des theologischen Gegenübers. Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung auf Augenhöhe erfolgt allzu oft eine empathisch verpackte Infantilisierung: Indem die Moderation der Debatte die sachliche Kritik als rein emotionale Bewältigungsprobleme einer vermeintlich abgelösten Generation deutet („Elder-Speak“ / Ageism), entzieht sie sich dem harten Argument.

Dieses Überhören gewichtiger Stimmen führt soziologisch und theologisch zu einem paradoxen Eigentor, das uns direkt zum Ausgangspunkt der inhaltlich-theologischen Debatte zurückbringt: Weil die Volkskirche ihr spezifisch christliches Profil räumt, treibt sie suchende Menschen – und gerade auch Jugendliche, die im Konfirmandenunterricht nach existenzieller Wahrheit statt nach einer weiteren Lektion über allgemeine Werte suchen – direkt in die Arme fundamentalistischer oder evangelikaler Gruppierungen. Die liberale Theologie erzeugt durch die von ihr mitbetriebene religiöse Blutarmut genau das Vakuum, das fundamentalistische Prediger bereitwillig füllen.

Kirche wächst von unten nach oben

Wenn das Netzwerk um das „Göttinger Manifest“ und die Schriftleitung des Pfarrerblattes so großen Wert auf „Pluralität“, „Weite“ und „Diskurs auf Augenhöhe“ legen, dann darf dieser Pluralismus keine Einbahnstraße sein. Ein ehrlicher und zukunftsfähiger Weg wäre ein echter „theologischer Föderalismus“: Gebt den Kirchengemeinden die volle theologische und strukturelle Autonomie zurück, ihr Profil selbst zu bestimmen. Lasst Gemeinden und Pfarrpersonen sich nach diesem Muster frei finden, und behindert wertkonservative, bekenntnisorientierte Gemeinden nicht länger systematisch durch administrative Zwangsstrukturen. Auf einem solchen freien Markt der geistlichen Konzepte würde sich ohne kirchenpolitische Steuerung von oben sehr schnell zeigen, welche Theologie in der Praxis tatsächlich die Kraft hat, Gemeinde zu bauen und Menschen in den Krisen des Lebens echten Halt zu geben.