Freitag, 11. September 2026

Tödliches Mobbing und das Schweigen der Kirche

Wenn Institutionen isolieren statt versöhnen

Am 2. September 2026 sprach der katholische Betriebsseelsorger i.R. Paul Schobel (Böblingen) in der SWR-Podcast-Reihe „Anstöße – Morgengedanken“ über eine Erfahrung, die vielen Opfern von Mobbing vertraut ist. Er stellte dem bekannten Sprichwort eine bittere Realität gegenüber: „Rede ist Silber – Schweigen ist ... Tod.“ (1)

KI-generiert

Dieser Radiobeitrag war für mich als Vorsitzender im Verein D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche e.V. der Anlass, über ein Thema zu sprechen, das gerade im Raum der Kirche viel zu oft verschwiegen wird: das Phänomen des „tödlichen Mobbings“ und die zerstörerische Kraft institutioneller Sprachlosigkeit.

Was macht Mobbing „tödlich“?

Der Begriff „tödlich“ beschreibt hier weit mehr als ein rein physisches Ende. Er greift ein tiefes biblisches Verständnis auf, das sich durch die Psalmen zieht und im Gleichnis vom verlorenen Sohn im Lukasevangelium (Lukas 15) seinen prägnantesten Ausdruck findet. Als der verlorene Sohn nach Hause zurückkehrt, beschreibt der Vater dessen bisherigen Zustand gegenüber dem älteren Sohn mit den Worten:

„Dieser dein Bruder war tot und ist wieder lebendig geworden.“ 

Der Vater nennt den Sohn nicht deshalb „tot“, weil er biologisch gestorben wäre, sondern weil er sich in einem Zustand der radikalen Gottferne, der Beziehungs- und Sprachlosigkeit und des Verlorenseins befand. Mobbing wirkt in exakt demselben Sinne „tödlich“. Es vernichtet einen Menschen sozial, nimmt ihm die Stimme, stößt ihn aus der schützenden Gemeinschaft aus und versetzt ihn in eine Existenz der Ausgrenzung – noch bevor das biologische Leben bedroht ist.

Das „tödliche Schweigen“: Isolation als Waffe

Paul Schobel betont in seinen Morgengedanken, dass es ein Schweigen gibt, das verletzender sein kann als jedes Schimpfwort. Wenn Menschen sich jedem Gespräch verweigern, den Mund dort nicht auftun, wo Auskunft und Aufklärung nötig wären, und sich auf gar nichts mehr einlassen, löst dies bei den Betroffenen tiefe Selbstwertzweifel, schmerzhafte Isolation und schwere psychische Krisen aus. Unter Berufung auf den Psychotherapeuten Reinhart Haller erinnert Schobel daran:

Mit anderen zu reden ist ein Menschenrecht, das man sich von niemandem nehmen lassen darf.

In der Praxis unseres Vereins erfahren wir jedoch immer wieder, dass gerade im Konfliktfall die kirchenleitende Seite besonders schnell in dieses tödliche Schweigen verfällt. Wer in einen Konflikt geraten ist, stößt auf eine Mauer der Sprachlosigkeit. Die Betroffenen haben kaum eine Chance, den Konflikt aufzuarbeiten. Uns sind erschütternde Fälle bekannt, in denen diese tiefe Isolation zu Suizidgedanken, Suizidversuchen und leider auch zu vollendeten Suiziden geführt hat. Besonders schmerzhaft ist es, wenn selbst kirchliche Seelsorger den Betroffenen nach solchen extremen Krisen oder Notlagen ein persönliches Gespräch verweigern und sich hinter administrativen Begründungen verbarrikadieren. 

Zwischen kirchenrechtlichen Mühlsteinen

Dass dieses Schweigen kein Zufall ist, sondern System hat, verdeutlichen die Analysen des Bad Hersfelder Rechtsanwalts Aaron Albrecht. Als juristischer Beistand vertritt er Pfarrpersonen und kirchennah Beschäftigte in Auseinandersetzungen mit kirchenleitenden Organen.

  • Rechtsgefühl vs. Herrschaftsinstrument: Viele Pfarrerinnen und Pfarrer bringen ein rechtsstaatliches Idealverständnis mit eigenen Abwehrrechten in ihren Dienst ein. Sie treffen jedoch auf eine kirchenrechtliche Realität, in der das Kirchenrecht primär als internes Steuerungsinstrument kirchlicher Selbstordnung und institutioneller Souveränität genutzt wird.

  • Fehlender effektiver Rechtsschutz: Gesetzliche Rechte wie die Fürsorgepflicht (§ 47 PfDG.EKD) verkommen in der Praxis häufig zu einer unverbindlichen Selbstverpflichtung der Kirche, die vom Einzelnen kaum einklagbar ist.

  • Das Instrument der Ungedeihlichkeit: Über intransparente Verfahren wie das „Ungedeihlichkeitsverfahren“ (§§ 79, 80 PfDG.EKD) können Mitarbeiter ohne klare, rechtsstaatlich überprüfbare Kriterien aus dem Dienst gedrängt werden. Eine Wiederherstellung der Integrität oder eine faire Rehabilitation finden faktisch nicht statt – die Kirche restituiert nicht.

  • Mangelnde Gewaltenteilung: In Konfliktfällen verschmelzen Anklage, Urteil und Vollstreckung nicht selten innerhalb kirchlicher Hierarchien. Neutrale Überprüfungen oder sachbezogene Diskussionen werden verweigert.

Seine insgesamt 7 Thesen sind auf der Internetseite der Hannoverschen Pfarrvertretung nachzulesen (2). Für Pfarrpersonen kommt dabei erschwerend hinzu, dass sie im Konfliktfall kaum eine Chance haben, staatliche Gerichte anzurufen. Die Kirchen nutzen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 GG (i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) konsequent aus, um eigene Sonderrechte durchzusetzen. Staatliche Gerichte verweigern unter Berufung auf eben diesen Verfassungsartikel häufig die Klageannahme oder verweisen die Betroffenen auf die kirchliche Eigengerichtsbarkeit. Damit sind die Betroffenen der kirchlichen Verwaltungsmacht nahezu schutzlos ausgeliefert.

Versöhnung: Das Evangelium beim Wort nehmen

Paul Schobel zitiert in seinem Podcast den berühmten Einstieg des Johannesevangeliums: „Im Anfang war das Wort.“ Worte, so Schobel, besitzen eine schöpferische Kraft; sie können aufrichten, heilen und Brücken bauen. Wer das Gespräch verweigert und mauert, entzieht dem anderen diese lebensnotwendige Kraft.

Blickt man noch einmal auf das Gleichnis vom verlorenen Sohn, zeigt sich die Haltung des Vaters, was Schobel meint. Der Vater nimmt den jüngeren Sohn ohne Vorbedingungen in Liebe auf und ruft ihn aus dem sozialen „Tod“ wieder ins „Leben“ zurück. Ganz anders reagiert der ältere Bruder. Er verharrt in unversöhnlicher Verstocktheit, verweigert die Mitfreude und stößt den Bruder ab.

Leider legt sich bei kirchlichen Konfliktfällen oft das Bild nahe, Kirchenleitungen mit dem älteren Bruder zu vergleichen. Selbst wenn klare Entlastungen vorliegen und die seelische Not der Betroffenen offensichtlich ist, verweigern sie die notwendige fachliche und menschliche Rehabilitation. Sie verschließen die Tür zur Versöhnung und lassen die Betroffenen in der Kälte der Isolation verharren. Wo Rehabilitation verweigert wird und Schweigekriege geführt werden, siegt die Verstocktheit über die Gnade – und die Kirche verliert ihre Glaubwürdigkeit als Ort, an dem Verlorene wieder aufgerichtet werden.

Der Appell aus dem Verein D.A.V.I.D.

Wir fordern die Verantwortlichen in den Landeskirchen auf:

  • Brechen Sie das tödliche Schweigen! Das Gespräch ist kein administratives Zugeständnis, sondern ein Seelsorgeauftrag und ein fundamentales Menschenrecht.

  • Schaffen Sie rechtsstaatliche Verfahren und echte Gewaltenteilung, die Betroffene schützen und Transparenz gewährleisten.

  • Ermöglichen Sie Rehabilitation! Wo Unrecht geschehen ist oder Menschen isoliert wurden, muss die Kirche Wege zur Wiederherstellung der Würde und zur Versöhnung ebnen.

„Sprechen wir doch heute mal miteinander über das Schweigen“, so schloss Paul Schobel seine Ausführungen.

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Anmerkungen: 

(1) https://www.podcast.de/podcast/803252/anstoesse-swr1-bw-morgengedanken-swr4-bw-kirche-im-swr - 02. September 2026: Tödliches Schweigen

(2) https://www.pfarrvertretung-hannover.de/ngv.php








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